Hallo liebes Forum,
wenn ein umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer versehentlich bereits Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer gestellt hat, kann er im selben Jahr Rechnungen ohne U.St. stellen? Oder muss das konsequent pro Jahr gleich sein?
Über Infos freut sich
Christine
Servus Christine,
beim Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG wird die USt nicht erhoben, er ist nicht von der USt befreit.
Er hat die Möglichkeit, zur Regelbesteuerung zu optieren. Diese Möglichkeit besteht, bis die Festsetzung der USt für das jeweilige Kalenderjahr bestandskräftig ist.
Wenn jetzt während eines Kalenderjahres Rechnungen mit und ohne USt-Ausweis geschrieben worden sind, gibts zwei Möglichkeiten:
Entweder die Option zur Regelbesteuerung aussprechen, den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen und USt auch auf die Umsätze abführen, für die keine USt fakturiert worden ist. Diese Option bindet fünf Jahre lang, und sie gilt jeweils für ganze Kalenderjahre.
Oder die unberechtigt ausgewiesene USt auf den Rechnungen mit USt-Ausweis abführen, ohne Vorsteuerabzug.
Schöne Grüße
MM