Einkommensteuererklärung: Ausfüllfrage

Von: , Frage gestellt am Di, 25. Nov 2008

Hallo.
Beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung stößt man auf 2 Beiblätter: "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" (Einzelunternehmer) und/ oder "Einkünfte aus selbständiger (freiberuflicher) Tätigkeit".
Wenn man selbständige/r Masseur/in ist, welches Beiblatt wäre auszufüllen?
(Ist man als Masseur/in ein Selbständiger? oder Freiberufler?)
LG

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Einkommensteuererklärung: Ausfüllfrage

    (Ist man als Masseur/in ein Selbständiger? oder Freiberufler?)
    LG
    Hallo,

    vereinfacht ausgedrückt wird ein Masseur dann zum Freiberufler, wenn er seine Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen darf.
    Alle anderen Masseure sind grundsätzlich Gewerbetreibende.

    Wird bei der Einkommensteuer aber genau gleich besteuert.
    Der große Unterschied ist die Gewerbesteuerpflicht.

    Gruß
    Lawrence

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