Einkommensteuererklärung: Ausfüllfrage
(Autor: w 2 3, 25.11.2008 14:49 Uhr)
Hallo.
Beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung stößt man auf 2 Beiblätter: "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" (Einzelunternehmer) und/ oder "Einkünfte aus selbständiger (freiberuflicher) Tätigkeit".
Wenn man selbständige/r Masseur/in ist, welches Beiblatt wäre auszufüllen?
(Ist man als Masseur/in ein Selbständiger? oder Freiberufler?)
LG
Beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung stößt man auf 2 Beiblätter: "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" (Einzelunternehmer) und/ oder "Einkünfte aus selbständiger (freiberuflicher) Tätigkeit".
Wenn man selbständige/r Masseur/in ist, welches Beiblatt wäre auszufüllen?
(Ist man als Masseur/in ein Selbständiger? oder Freiberufler?)
LG
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Re: Einkommensteuererklärung: Ausfüllfrage
(Autor: L a w r e n с e, 25.11.2008 17:42 Uhr)
(Ist man als Masseur/in ein Selbständiger? oder Freiberufler?)
LG
Hallo,LG
vereinfacht ausgedrückt wird ein Masseur dann zum Freiberufler, wenn er seine Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen darf.
Alle anderen Masseure sind grundsätzlich Gewerbetreibende.
Wird bei der Einkommensteuer aber genau gleich besteuert.
Der große Unterschied ist die Gewerbesteuerpflicht.
Gruß
Lawrence
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