Jetzt registrieren!
Passwort vergessen?



 
 
 
--------------- --------------- ---------------


Einkommensteuererklärung: Ausfüllfrage



Hallo.
Beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung stößt man auf 2 Beiblätter: "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" (Einzelunternehmer) und/ oder "Einkünfte aus selbständiger (freiberuflicher) Tätigkeit".
Wenn man selbständige/r Masseur/in ist, welches Beiblatt wäre auszufüllen?
(Ist man als Masseur/in ein Selbständiger? oder Freiberufler?)
LG
> Artikelbaum anzeigen

Re: Einkommensteuererklärung: Ausfüllfrage


(Ist man als Masseur/in ein Selbständiger? oder Freiberufler?)
LG
Hallo,

vereinfacht ausgedrückt wird ein Masseur dann zum Freiberufler, wenn er seine Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen darf.
Alle anderen Masseure sind grundsätzlich Gewerbetreibende.

Wird bei der Einkommensteuer aber genau gleich besteuert.
Der große Unterschied ist die Gewerbesteuerpflicht.

Gruß
Lawrence

Du kannst auf diesen Artikel nicht antworten.

Dieser Artikelbaum ist im Archiv des Experten-Forums von wer-weiss-was zum Thema "Steuern" archiviert. Es handelt sich um keine aktuelle Diskussion, daher kann auf die Artikel nicht mehr geantwortet werden.

Seite bei ... merken:
del.icio.us digg it facebook tausendreporter yigg it twitter alltagz google Mister Wong oneview Webnews yahoo linkarena coComment Lieblnk als Bookmark einfügen
Stelle deine Frage: