Firmenwagen - Wohnung - Arbeitsstätte

Im Rahmen der 0,03% Regelung ist die Nutzung eines Firmenwagens für den Heimweg bzw. zur Arbeit fiskalisch erledigt. Es stellt sich allerdings die Frage was auf diesem Weg erledigt werden darf ?

Im Rahmen der 0,03% Regelung ist die Nutzung eines
Firmenwagens für den Heimweg bzw. zur Arbeit fiskalisch
erledigt. Es stellt sich allerdings die Frage was auf diesem
Weg erledigt werden darf ?

Völlig wurscht, da es nicht auf die Anzahl der Fahrten ankommt und auch nicht auf Umwege. Darum ist es ja pauschal ermittelt.

Das kann so nicht stimmen, da der zuversteuernde geldwerte Vorteil nach der Anzahl der Fahrten sowie der einfachen Entfernung berechnet wird.

Das kann so nicht stimmen, da der zuversteuernde geldwerte
Vorteil nach der Anzahl der Fahrten sowie der einfachen
Entfernung berechnet wird.

Tatsächlich? Wo steht im Gesetz was von der Anzahl der Fahrten bitte? Und bitte genaue §§-Angabe.