Firmenwagen - Wohnung - Arbeitsstätte
Von: , Frage gestellt am Di, 25. Nov 2008
Im Rahmen der 0,03% Regelung ist die Nutzung eines Firmenwagens für den Heimweg bzw. zur Arbeit fiskalisch erledigt. Es stellt sich allerdings die Frage was auf diesem Weg erledigt werden darf ?
