Re: Gewerbe-Anmeldung als Masseur/in?
Servus,
bei der Beurteilung, ob die Tätigkeit eines Masseurs den "Katalogberufen" aus § 18 Abs 1 EStG ähnlich ist oder nicht, kommt es nicht darauf an, mit wem er abrechnet, sondern darauf, was er macht und was er kann.
Wenn ein Masseur die staatliche Berufserlaubnis als Masseur/medizinischer Bademeister besitzt und wenn seine Tätigkeit dem Berufsbild entspricht, das zu dieser Berufserlaubnis gehört, ist seine Tätigkeit eine selbständige Tätigkeit im Sinn des § 18 Abs 1 Nr. 1 EStG, somit "freiberuflich": Kein Gewerbebetrieb, keine Gewerbeanmeldung, falls er nicht gleichzeitig mit den Massagen noch allen möglichen nicht-theraupeutischen Kram macht, z.B. Dinkelspelzenkissen, Aloe-Vera-Kerzen und linksdrehendes Himalaya-Öl verkauft etc.
Ist man als Masseur "Selbständiger" oder "Freiberufler"?
Das ist in dieser Hinsicht grad das Gleiche: In § 18 Abs 1 EStG ist der Begriff der selbständigen Tätigkeit dem des freien Berufes gleichgesetzt, also enger gefasst als z.B. in der Abgrenzung selbständige/nichtselbständige Arbeit. Gewerblich tätig ist ein Masseur, der nicht medizinisch/therapeutisch massiert ("Wellnessberater" etc.), Handel treibt etc.
Muss man in der Einkommensteuererklärung "Einkünfte aus
Gewerbebetrieb" oder aus "selbständiger Tätigkeit" ausfüllen?
Je nachdem, wie die Tätigkeit genau aussieht.
Schöne Grüße
MM