Gewerbe-Anmeldung als Masseur/in?
(Autor: w 2 3, 26.11.2008 08:59 Uhr)
Hallo
Muss man denn als Masseur/in (wenn man nicht seine Leistungen mit den Krankenkassen abrechnet) eine Gewerbe-Anmeldung machen?
Ist man als Masseur "Selbständiger" oder "Freiberufler"?
Muss man in der Einkommensteuererklärung "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" oder aus "selbständiger Tätigkeit" ausfüllen?
Danke
Muss man denn als Masseur/in (wenn man nicht seine Leistungen mit den Krankenkassen abrechnet) eine Gewerbe-Anmeldung machen?
Ist man als Masseur "Selbständiger" oder "Freiberufler"?
Muss man in der Einkommensteuererklärung "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" oder aus "selbständiger Tätigkeit" ausfüllen?
Danke
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Re: Gewerbe-Anmeldung als Masseur/in?
(Autor: М a r t і n М а ү, 26.11.2008 20:14 Uhr)
Servus,
bei der Beurteilung, ob die Tätigkeit eines Masseurs den "Katalogberufen" aus § 18 Abs 1 EStG ähnlich ist oder nicht, kommt es nicht darauf an, mit wem er abrechnet, sondern darauf, was er macht und was er kann.
Wenn ein Masseur die staatliche Berufserlaubnis als Masseur/medizinischer Bademeister besitzt und wenn seine Tätigkeit dem Berufsbild entspricht, das zu dieser Berufserlaubnis gehört, ist seine Tätigkeit eine selbständige Tätigkeit im Sinn des § 18 Abs 1 Nr. 1 EStG, somit "freiberuflich": Kein Gewerbebetrieb, keine Gewerbeanmeldung, falls er nicht gleichzeitig mit den Massagen noch allen möglichen nicht-theraupeutischen Kram macht, z.B. Dinkelspelzenkissen, Aloe-Vera-Kerzen und linksdrehendes Himalaya-Öl verkauft etc.
Schöne Grüße
MM
bei der Beurteilung, ob die Tätigkeit eines Masseurs den "Katalogberufen" aus § 18 Abs 1 EStG ähnlich ist oder nicht, kommt es nicht darauf an, mit wem er abrechnet, sondern darauf, was er macht und was er kann.
Wenn ein Masseur die staatliche Berufserlaubnis als Masseur/medizinischer Bademeister besitzt und wenn seine Tätigkeit dem Berufsbild entspricht, das zu dieser Berufserlaubnis gehört, ist seine Tätigkeit eine selbständige Tätigkeit im Sinn des § 18 Abs 1 Nr. 1 EStG, somit "freiberuflich": Kein Gewerbebetrieb, keine Gewerbeanmeldung, falls er nicht gleichzeitig mit den Massagen noch allen möglichen nicht-theraupeutischen Kram macht, z.B. Dinkelspelzenkissen, Aloe-Vera-Kerzen und linksdrehendes Himalaya-Öl verkauft etc.
Ist man als Masseur "Selbständiger" oder "Freiberufler"?
Das ist in dieser Hinsicht grad das Gleiche: In § 18 Abs 1 EStG ist der Begriff der selbständigen Tätigkeit dem des freien Berufes gleichgesetzt, also enger gefasst als z.B. in der Abgrenzung selbständige/nichtselbständige Arbeit. Gewerblich tätig ist ein Masseur, der nicht medizinisch/therapeutisch massiert ("Wellnessberater" etc.), Handel treibt etc.
Muss man in der Einkommensteuererklärung "Einkünfte aus
Gewerbebetrieb" oder aus "selbständiger Tätigkeit" ausfüllen?
Je nachdem, wie die Tätigkeit genau aussieht.Gewerbebetrieb" oder aus "selbständiger Tätigkeit" ausfüllen?
Schöne Grüße
MM
Re^2: Gewerbe-Anmeldung als Masseur/in?
(Autor: L а w r e n с e, 26.11.2008 23:50 Uhr)
Servus,
bei der Beurteilung, ob die Tätigkeit eines Masseurs den
"Katalogberufen" aus § 18 Abs 1 EStG ähnlich ist oder nicht,
kommt es nicht darauf an, mit wem er abrechnet, sondern
darauf, was er macht und was er kann.
Hallo Martin,bei der Beurteilung, ob die Tätigkeit eines Masseurs den
"Katalogberufen" aus § 18 Abs 1 EStG ähnlich ist oder nicht,
kommt es nicht darauf an, mit wem er abrechnet, sondern
darauf, was er macht und was er kann.
aber genau darauf stellen die Krankenkassen ja ab, "was er macht und was er kann".
Und wenn seine Kunden die Leistungen mit ihrer Krankenkasse abrechen können, dann ist es ein Heilberuf und kann niemals ein Gewerbebetrieb sein.
Gruß
Lawrence
Re^3: Gewerbe-Anmeldung als Masseur/in?
(Autor: M а r t i n M а y, 27.11.2008 09:10 Uhr)
Servus,
sorum stimmt das schon. Aber wenn, wie im vorgelegten Fall, nicht mit der KK abgerechnet wird, kann das aber viele Gründe haben und führt nicht automatisch im Umkehrschluss zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Schöne Grüße
MM
sorum stimmt das schon. Aber wenn, wie im vorgelegten Fall, nicht mit der KK abgerechnet wird, kann das aber viele Gründe haben und führt nicht automatisch im Umkehrschluss zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Schöne Grüße
MM
Re^4: Gewerbe-Anmeldung als Masseur/in?
(Autor: L a w r e n c е, 27.11.2008 11:50 Uhr)
Servus,
sorum stimmt das schon. Aber wenn, wie im vorgelegten Fall,
nicht mit der KK abgerechnet wird, kann das aber viele Gründe
haben und führt nicht automatisch im Umkehrschluss zu
Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Hallo Martin,sorum stimmt das schon. Aber wenn, wie im vorgelegten Fall,
nicht mit der KK abgerechnet wird, kann das aber viele Gründe
haben und führt nicht automatisch im Umkehrschluss zu
Einkünften aus Gewerbebetrieb.
den Umkehrschluss ziehe ich auch so.
Hier sollte man doch am besten sich direkt mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, schildern, welche Tätigkeiten genau ausgeübt werden und über die Einstufung das Finanzamt entscheiden lassen.
Gruß
Lawrence
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