Gewerbe-Anmeldung als Masseur/in?

Von: , Frage gestellt am Mi, 26. Nov 2008

Hallo

Muss man denn als Masseur/in (wenn man nicht seine Leistungen mit den Krankenkassen abrechnet) eine Gewerbe-Anmeldung machen?
Ist man als Masseur "Selbständiger" oder "Freiberufler"?
Muss man in der Einkommensteuererklärung "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" oder aus "selbständiger Tätigkeit" ausfüllen?

Danke

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gewerbe-Anmeldung als Masseur/in?

    Servus,

    bei der Beurteilung, ob die Tätigkeit eines Masseurs den "Katalogberufen" aus § 18 Abs 1 EStG ähnlich ist oder nicht, kommt es nicht darauf an, mit wem er abrechnet, sondern darauf, was er macht und was er kann.

    Wenn ein Masseur die staatliche Berufserlaubnis als Masseur/medizinischer Bademeister besitzt und wenn seine Tätigkeit dem Berufsbild entspricht, das zu dieser Berufserlaubnis gehört, ist seine Tätigkeit eine selbständige Tätigkeit im Sinn des § 18 Abs 1 Nr. 1 EStG, somit "freiberuflich": Kein Gewerbebetrieb, keine Gewerbeanmeldung, falls er nicht gleichzeitig mit den Massagen noch allen möglichen nicht-theraupeutischen Kram macht, z.B. Dinkelspelzenkissen, Aloe-Vera-Kerzen und linksdrehendes Himalaya-Öl verkauft etc. Ist man als Masseur "Selbständiger" oder "Freiberufler"?
    Das ist in dieser Hinsicht grad das Gleiche: In § 18 Abs 1 EStG ist der Begriff der selbständigen Tätigkeit dem des freien Berufes gleichgesetzt, also enger gefasst als z.B. in der Abgrenzung selbständige/nichtselbständige Arbeit. Gewerblich tätig ist ein Masseur, der nicht medizinisch/therapeutisch massiert ("Wellnessberater" etc.), Handel treibt etc. Muss man in der Einkommensteuererklärung "Einkünfte aus
    Gewerbebetrieb" oder aus "selbständiger Tätigkeit" ausfüllen?
    Je nachdem, wie die Tätigkeit genau aussieht.


    Schöne Grüße




    MM

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Gewerbe-Anmeldung als Masseur/in?

      Servus,

      bei der Beurteilung, ob die Tätigkeit eines Masseurs den
      "Katalogberufen" aus § 18 Abs 1 EStG ähnlich ist oder nicht,
      kommt es nicht darauf an, mit wem er abrechnet, sondern
      darauf, was er macht und was er kann.

      Hallo Martin,

      aber genau darauf stellen die Krankenkassen ja ab, "was er macht und was er kann".
      Und wenn seine Kunden die Leistungen mit ihrer Krankenkasse abrechen können, dann ist es ein Heilberuf und kann niemals ein Gewerbebetrieb sein.

      Gruß
      Lawrence

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Gewerbe-Anmeldung als Masseur/in?

        Servus,

        sorum stimmt das schon. Aber wenn, wie im vorgelegten Fall, nicht mit der KK abgerechnet wird, kann das aber viele Gründe haben und führt nicht automatisch im Umkehrschluss zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.

        Schöne Grüße



        MM

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Gewerbe-Anmeldung als Masseur/in?

          Servus,

          sorum stimmt das schon. Aber wenn, wie im vorgelegten Fall,
          nicht mit der KK abgerechnet wird, kann das aber viele Gründe
          haben und führt nicht automatisch im Umkehrschluss zu
          Einkünften aus Gewerbebetrieb.

          Hallo Martin,

          den Umkehrschluss ziehe ich auch so.
          Hier sollte man doch am besten sich direkt mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, schildern, welche Tätigkeiten genau ausgeübt werden und über die Einstufung das Finanzamt entscheiden lassen.

          Gruß
          Lawrence

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