Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich schreibe Sie an, in der Hoffnung, dass Sie mir weiter helfen
können.
Die Thematik bezieht sich konkret auf das Steuerrecht,
Einkommensteuer und Schätzung laut § 162 AO.
Wir nehmen folgende an:
Es geht um Rudi Ratlos.
Herr Ratlos hat am 01.10.2003 ein Gewerbe eröffnent als Vermittler für Versicherungen und Bausparverträgen.
Steuererklärungen 2003, 2005, 2006 laut Frist abgegeben. 2007 noch
offen.
Frage:
Steuerschätzung 2004 laut § 162
Rudi hat eine Steuerschätzung laut § 162 für das Jahr 2004 erhalten.
Den Bescheid erhielt er am 26.01.2006.
Rudi hat daraufhin mit dem zuständigen Beamten gesprochen und gefragt, ob er dieses Rückgängig machen könnte, bzw. später dann zu einem regulären Bescheid umwandeln könnte, wenn er seinen Steuererklärung abgeben würde.
Dieses wurde verneint. Da war er misstrauisch und fragte den
Steuerberater seines Vaters. Dieser verneinte es auch.
Also zahlte Rudi Ratlos 1.191,00 €. Mit einer regulären Berechnung würde er 0 € Zahlen müssen.
Er hat sich nun selbst erkundigt ( sehr spät, ich weiß ) und ist
auf den Paragraf §173 AO gestoßen.
In wieweit kann Rudi diesen nach dieser langen Zeit noch in Anspruch
nehmen? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
Er wäre um Hilfe sehr dankbar! Es ist eine menge Geld.
LG
Simon Schröder
PS.: Bitte keine Ratschläge wie: Da hätte Rudi halt die Erklärung abgeben sollen, oder: Da ist Rudi selber schuld.
Ihm ist wohl bewusst, dass er Mist gebaut hat und selber an der Situation Schuld ist! Fehler macht jeder, man sollte nur ein und den selben Fehler nicht zweimal machen!
Freue mich auf Eure Antworten!