Sehr geehrte Experten,
ich habe eine Frage zur Umsatzsteuer bei Kleingewerben, die zur Regelbesteuerung veranlagt wurden.
Die Umsatzgrenze wurde 2006 überschritten, das Gewerbe aber in 2007 trotzdem als Kleingewerbe weitergeführt. Jetzt müssen Rechnungskorrekturen vorgenommen werden. Allerdings sind ein Teil der Kunden mitlerweile insolvent.
Kann man den vereinnahmten Betrag bei den insolventen Unternehmen (Beispiel: 200 Euro) als Bruttobetrag ansetzen und die Rechnungskorrektur dementsprechend mit einem Netto von 168,07 Euro vornehmen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!