da habe ein Mensch eine Immobilie erworben und natürlich die Nebenkosten (Makler, Notar, Grundsteuer etc.) bezahlt.
Nach relativ kurzer Zeit (deutlich weniger als 10 Jahre) müsste diese Person aus beruflichen Gründen (wenns relavant ist) diese Immobilie wieder veräußern. Netterweise kann er sie teurer verkaufen, als er sie gekauft hat. Der Gewinn unterliegt ja nun der Versteuerung.
Kann die Person die Nebenkosten als Negativposten bei der Veranlagung angeben, oder hat er da Pech gehabt?
Bei ausschließlicher Selbstnutzung beträgt die Frist meines
Wissens nur 2 Jahre. Stellt sich jetzt diese Frage noch ?
=> anders formuliert, wer im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren das Objekt ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, ist von dieser Regelung ausgenommen.
verstehe ich das also richtig, daß ‚Kaufnebenkosten‘ auch für
Privatpersonen relevant sind.
Das hat mit privat oder nicht privat nichts zu tun. Gewinn, und nur der wird besteuert, ist Erlös minus Kosten. Bei den Erwerbsnebenkosten sollte die Sache klar sein. Bei Renovierungs- und Sanierungskosten könnte es Diskussionen geben.
hm…
das ist sooo nicht ganz richtig, denn wenn derjenige vermieter ist und die gebäude-abschreibung als werbungskosten angesetzt hat, dann mindert die abschreibung bei der ermittlung des veräußerungsgewinns die ursprünglichen anschaffungskosten.