wie sieht es mit der Steuerpflicht in der Elternzeit aus? besonders beim Elterngeld, das ja etwa 60% der Nettolohn des Vorjahres beträgt. Fallen darauf noch Steuern an? Und welche Steuerklasse hat in diesen Monaten der Ehepartner? Außerdem: bringt es dann überhaupt etwas, das Kind auf die Steuerkarte der Frau zu setzen?
das Elterngeld ist steuerfrei, erhöt aber im Wege des Progressionsvorbehalts den persönlichen Steuersatz, so dass es tatsächlich doch zu einer Steuerbelastung dadurch kommt.
In der Elternzeit wählt man sinnvollerweise die Steuerklassen III/V. Da das Elterngeld, wegen des Progressionsvorbehalts, evtl. zu einer Steuernachzahlung führen kann, könnte es auch sinnvoll sein IV/IV zu wählen, um diese Nachzahlung zu verhindern. Sollte aber jeder für sich selbst berechnen lassen.
Auf welche Steuerkarte Kinder eingetragen werden, kann man sich nicht raussuchen. Bei III/V bekommt sie der Ehepartner mit III. Bei IV/IV werden sie geteilt.
Gruß
Lawrence
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