Rechtsform Musiker im Ausland

Hallo Forumsgemeinde,

die wohl beste Rechtsform für Musiker (wenn’s mehrere sind) ist wohl die einer GbR.

Weiß jemand wie sich das verhält, wenn 1 Teil Musiker aus Belgien und der andere Teil aus Deutschland kommt?

Ist hier eine deutsche GbR noch sinnvoll, da ja in beiden Ländern Leistung vollbracht wird („Mucken“)? Dürfen Ausländer überhaupt in einer deutschen GbR sein? Und wie wird das Ganze dann besteuert?

Fragen über Fragen…

Bin mal auf eure Beiträge gespannt.

Der Eifler Jung

Servus,

an irgendeinem Ort findet die „Verwaltung“ der GbR statt: Da stehen irgendwelche Ordner im Regal bzw. liegen die Sicherungssticks oder -bänder oder wasauchimmer; liegt der Schriftverkehr zum Gesellschaftsvertrag etc.

Dort wird das Unternehmen betrieben; wenns in Monschau ist, dann D, und wenns in Malmédy ist, dann B.

Belgier können gut in einer deutschen GbR sein. Sie müssen sich halt bei ihrer Veranlagung zum IR um ein bissel mehr kümmern als die deutschen Mitglieder bei ihrer ESt, deren gesondert und einheitlich festgestellte Einkünfte aus der GbR vom Betriebsstättenfinanzamt „automatisch“ dem Wohnsitzfinanzamt mitgeteilt werden.

Schöne Grüße

MM