ich wollte einmal nachfragen ob man die Lohnsteuererklärung für das Jahr 2006 auch jetzt (bis 31.12.2008) noch einreichen kann?
Die Jahre zuvor fand eine regelmäßige Rückerstattung statt. Diese ist auch für 2006 zu erwarten.
Ich habe es mehr oder weniger bisher verschwitzt alles abzuschicken, ist fast fertig.
Bis wann muss diese beim Finanzamt sein?
selbstverständlich kann für das Jahr 2006 noch eine Lohnsteuererklärung abgegeben werden.
Im Jahressteuergesetz 2008 verbirgt sich eine gute Nachricht für alle, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben: Sie haben zukünftig vier Jahre Zeit dafür.
Bisher gilt für die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung eine Frist von zwei Jahren, auf deren Einhaltung auch strengstens geachtet wurde. Rückwirkend zum Steuerjahr 2005 hat der Gesetzgeber jetzt die Frist deutlich verlängert. Das bedeutet: Ihre Steuererklärung für das Jahr 2006 müssen Sie nicht bis zum 31.12.2008 abgegeben haben - sondern Sie haben noch bis zum 31.12.2010 Zeit dafür! Denn dann endet die »Festsetzungsfrist« nach §§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 170 Abs. 1 AO.
Viele Grüße
Elke
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In dem Bezug würde mich interessieren, ob man für 2004 die
Steuererklärung auch noch abgeben kann, bzw. ob diese noch
angenommen werden wird ?
Das kann man so pauschal nicht sagen. Die Gesetzesänderung wirkt sich erst ab dem Steuerjahr 2005 aus. Sollte es sich um eine sog. Antragsveranlagung handeln, kann es trotzdem Gründe geben, warum die Steuererklärung für 2004 auch jetzt noch angenommen werden müsste.
Falls es sich um eine Pflichtveranlagung handelt, läuft die 7-Jahres-Frist sowieso noch.
macht ja nichts, dass weder in AO noch EStG der Begriff „Lohnsteuererklärung“ nicht gefunden wird. fcc dürfte damit eine Antragsveranlagung gemeint haben; man könnte natürlich, statt ihm die Frist für eine Antragsveranlagung zu nennen, auch warten, bis er den Begriff in AO oder EStG vergeblich gesucht hat und ihn durch den korrekten Begriff ersetzt. Nur scheint er weder über AO noch EStG zu verfügen, sonst hätte er seine Frage hier gar nicht erst stellen müssen )
Elke
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danke für die schnelle Antwort @Elke … na das sind ja wirklich gute Nachrichten welche du da schreibst.
Da kann man ja noch bissl warten
Was ihr mit AO und den ganzen Sachen meint, keine Ahnung. Ich weiß auch nicht wie es korrekt nun heißt.
aber bitte nicht zu viel Zeit lassen, denn die OFD Münster hat darauf hingewiesen, dass die 2-Jahresfrist für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage weiterhin gilt. Um diese nicht zu verlieren, sollte in solchen Fällen unbedingt die 2-Jahresfrist beachtet werden.