Widerrufene Einkäufe zum Umsatz?

Angenommen ein Kleinunternehmer verkauft bei Ebay Ware. Er hat Geldeingänge von insgesamt 17600 Euro für ein Jahr auf seinem Geschäftskonto. Jedoch tauschen einige Käufer die Ware innerhalb der gesetzlichen Frist zurück und einige Käufer geben an, die Ware fälschlicherweise gekauft zu haben und fordern ihr bereits überwiesenes Geld vor dem Warenversand zurück. Angenommen, für diese Widerrufe wurden 10000 Euro an die Kunden zurücküberwiesen: Hätte der Verkäufer einen Ummsatz von 7600 Euro oder von 17600 Euro?

Servus,

der Istversteuerer berücksichtigt die Erlösschmälerung dann, wenn er das Geld zurück überweist.

Wann die 10 k€ aus dem Beispiel berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die Rückzahlungen noch im gleichen Jahr oder im Folgejahr erfolgen.

Schöne Grüße

MM