Servus,
wenn man diese Frage:
wie hoch sind denn bitte in der IT Branche die üblichen
Margen?
einem Betriebsprüfer stellt, dann ist er um die Antwort nicht verlegen. Der Fiskus hat einen bedeutenden Fundus an gut differenzierten Kennzahlen, die sich, wenn sie mal im Raum stehen, kaum widerlegen lassen. Es ist also sinnvoll, das Thema von vornherein offensiv anzugehen und, falls das Thema in einer Bp aufgegriffen wird, zügig eine wasserdichte Kalkulation vorzulegen. Wenn eine GmbH, die in dieser Konstellation Akquise und Kundenpflege, einiges Administrative, nicht zuletzt das beschriebene Unternehmerrisiko übernimmt, sich dafür mit Null entlohnen lässt, dann ist das sicherlich nicht besonders sauber kalkuliert. Übern Daumen täte ich für diese Konstellation der GmbH einen Aufschlag von wenigstens 20% lassen - wobei man sehr wenig dazu sagen kann, weil die Branche sicherlich differenzierter betrachtet werden muss als bloß „IT“: Im Fall von Entwicklern wird der Contractor, der nicht bloß Akquise und Customizing besorgt, sondern ggf. Systemarchitekten, Projektleiter und alle möglichen Schreibtischtäter stellt, auf das Honorar für einen „puren“ Entwickler sicherlich mehr als 20% aufschlagen müssen, wenn er seine Kosten decken und einen Gewinn erzielen will. Wenn er bloß Schulungsleute „durchreicht“, können 20% schon ganz komfortabel sein. Wieauchimmer, der Aufschlag muß halt so kalkuliert sein, wie die Gesellschaft auch kalkulieren würde, wenn sie einen Fremden unter Vertrag nähme.
(Was ist VGA?)
Das ist der steuerliche GAU jeder kleinen GmbH, die ihren Gesellschaftern auf diese oder jene Weise besonders verbunden ist: Verdeckte Gewinnausschüttung. Hat seit der Abkehr vom Anrechnungsverfahren in der Körperschaftsteuer einiges von ihrem Schrecken verloren, aber kostet immer noch sattes Geld - insbesondere dann, wenn keine Gewinne erzielt werden und die Verdeckte Gewinnausschüttung dazu führt, daß Steuern auf nicht vorhandene Gewinne erhoben werden.
Da jeder einzelne der Freiberufler ja derzeit auch USt
ausweisen und abziehen darf, gilt das dann doch sicherlich
auch für die GmbH?
Prinzipiell ja - wenn die Rechnungen der Subs inhaltlich und formal in Ordnung sind. Die USt ist so oder so fällig, der Vorsteuerabzug ist damit aber nicht automatisch verbunden.
Punkt 1: die derzeitigen Verträge zwischen den Freiberuflern
und F schliessen jegliche Haftung von A,B,C ausser für
Vorsatz, aus (durch einen RA geprüft!). Darum brauchten A, B
und C bis jetzt keine Versicherung.
Wurde mal ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt? Das klingt ein bissel nach Sozialversicherungspflicht - freilich ist das Risiko im Bereich IT gering, weil dort berufstypisch relativ wenig nichtselbständige Arbeit geleistet wird. Aber das geht jetzt weit über das Steuerthema hinaus.
Noch in eine andere Richtung über dieses Thema hinaus geht die im worst case vielleicht gegebene Frage der Durchgriffshaftung, die den Geschäftsführer der GmbH eventuell treffen könnte, wenn er die GmbH an die Wand fährt, die er bewußt in der gegebenen Konstellation geführt hat, damit er im Zweifelsfall die Option der Insolvenz hat.
Das ist jetzt aber nicht mehr meine Baustelle, sondern etwas für Wiz und die anderen Rechtsverdreher, die sich hier vergnügen.
Schöne Grüße
MM