Klavierlehrerin und USt
Von: , Frage gestellt am Di, 2. Dez 2008
Hallo,
nehmen wir an, eine Klavierlehrerin erteilt privaten Unterricht.
Sie ist nicht für eine Schule oder sonstige Bildungseinrichtung tätig, sondern tätigt alle ihre Umsätze auf eigene Rechnung und Risiko bei privaten Kunden.
Ist diese in der USt voll steuerpflichtig oder kommt evtl. der ermäßigte Steuersatz zum Ansatz, da es eine künstlerische Ausbildung ist?
Komplett USt-frei dürfte sie auf keinen Fall sein.
Gruß
Lawrence
