Klavierlehrerin und USt

Hallo,

nehmen wir an, eine Klavierlehrerin erteilt privaten Unterricht.
Sie ist nicht für eine Schule oder sonstige Bildungseinrichtung tätig, sondern tätigt alle ihre Umsätze auf eigene Rechnung und Risiko bei privaten Kunden.

Ist diese in der USt voll steuerpflichtig oder kommt evtl. der ermäßigte Steuersatz zum Ansatz, da es eine künstlerische Ausbildung ist?

Komplett USt-frei dürfte sie auf keinen Fall sein.

Gruß
Lawrence

Wenn ihre Umsätze unter 17.500 € bleiben, kann sie als Kleinunternehmerin tätig sein.
Es muss keine MwSt auf die Rechnungen, sie kann aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Mehr: http://www.klicktipps.de/gewerbe2.php#umsatzsteuer

Gruß
JK

Wenn ihre Umsätze unter 17.500 € bleiben, kann sie als
Kleinunternehmerin tätig sein.
Es muss keine MwSt auf die Rechnungen, sie kann aber auch
keine Vorsteuer abziehen.

Hallo,

angenommen sie ist das nicht, was dann?

Gruß
Lawrence

angenommen sie ist das nicht, was dann?

Dann ist sie (spätestens ab dem Folgejahr nachdem die 17.500 € überschritten wurden) umsatzsteuerpflichtig.

Ist diese in der USt voll steuerpflichtig
oder kommt evtl. der ermäßigte Steuersatz zum Ansatz,
da es eine künstlerische Ausbildung ist?

Im §12 (2) UStG (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html) ist der ermäßigte Steuersatz nur für Darbietungen des Künstlers (=Auftritt) genannt; nicht aber für Unterricht.

Dafür ist aber die bei der Anaschaffung von Instrument und Noten berappte MwSt. abzugsfähig.

Gruß
JoKu

Hi !

Eine Steuerbefreiung nach § 4 (insbes. Nr. 21) UStG kommt nicht in Betracht. Mangels Aufführung im § 12 II UStG kommt auch der ermäßigte Satz nicht zum Tragen.

Es muss also der „normale“ Steuersatz in den Rechnungen ausgewiesen werden.

BARUL76

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