Klavierlehrerin und USt

Von: , Frage gestellt am Di, 2. Dez 2008

Hallo,

nehmen wir an, eine Klavierlehrerin erteilt privaten Unterricht.
Sie ist nicht für eine Schule oder sonstige Bildungseinrichtung tätig, sondern tätigt alle ihre Umsätze auf eigene Rechnung und Risiko bei privaten Kunden.

Ist diese in der USt voll steuerpflichtig oder kommt evtl. der ermäßigte Steuersatz zum Ansatz, da es eine künstlerische Ausbildung ist?

Komplett USt-frei dürfte sie auf keinen Fall sein.

Gruß
Lawrence

4 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Klavierlehrerin und USt

      Wenn ihre Umsätze unter 17.500 € bleiben, kann sie als
      Kleinunternehmerin tätig sein.
      Es muss keine MwSt auf die Rechnungen, sie kann aber auch
      keine Vorsteuer abziehen.

      Hallo,

      angenommen sie ist das nicht, was dann?

      Gruß
      Lawrence

      • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Klavierlehrerin und USt

        angenommen sie ist das nicht, was dann?
        Dann ist sie (spätestens ab dem Folgejahr nachdem die 17.500 € überschritten wurden) umsatzsteuerpflichtig. Ist diese in der USt voll steuerpflichtig
        oder kommt evtl. der ermäßigte Steuersatz zum Ansatz,
        da es eine künstlerische Ausbildung ist?
        Im §12 (2) UStG (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html) ist der ermäßigte Steuersatz nur für Darbietungen des Künstlers (=Auftritt) genannt; nicht aber für Unterricht.

        Dafür ist aber die bei der Anaschaffung von Instrument und Noten berappte MwSt. abzugsfähig.

        Gruß
        JoKu

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Klavierlehrerin und USt

    Hi !

    Eine Steuerbefreiung nach § 4 (insbes. Nr. 21) UStG kommt nicht in Betracht. Mangels Aufführung im § 12 II UStG kommt auch der ermäßigte Satz nicht zum Tragen.

    Es muss also der "normale" Steuersatz in den Rechnungen ausgewiesen werden.

    BARUL76


    .

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