Wenn man rückwirkend ab Nov. 07 EM-Rente bekommt, ist man ab diesem Zeitpunkt Rentner. Bezog man in dieser Zeit aber Krankengeld von der KK, werden die Beträge miteinander verrechnet. (Rente höher als Krankengeld). Muß man nun nachtr. den Steuerbescheid v. 2007 ändern lassen? Fällt die Rente unter den Progressionsvorbehalt oder ist sie für 2 Monate sowieso steuerfrei?
Hallo,
man muss keinen Steuerbescheid 2007 ändern lassen. Es gilt das Zufluss-Prinzip, das heißt alle Rentenbeträge sind in dem Jahr zu versteuern, in dem man sie tatsächlich erhalten hat.
In der Steuererklärung 2008 also den kompletten Rentenbetrag angeben. Die Nnachzahlung aus 2007 ist hierbei in einer separaten Spalte der Anlage R einzugeben.
Gruß
Lawrence
Wenn man aber erst ab Jan.09 das Geld von d. DRV bekommt, alles andere (Krankengeld und ALG1) noch für 2008 bekommt, weil alles erst verrechnet wird, muß man eigentlich auch für 2008 noch keine Rente angeben, oder?
Gruß Adele
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Wenn man aber erst ab Jan.09 das Geld von d. DRV bekommt,
alles andere (Krankengeld und ALG1) noch für 2008 bekommt,
weil alles erst verrechnet wird, muß man eigentlich auch für
2008 noch keine Rente angeben, oder?
Gruß Adele
Hallo,
dann ist alles komplett erst in der Steuererklärung 2009 anzugeben.
Muss Krankengeld zurückbezahlt werden oder wird mit der Rente verrechnet, so führt dies in dieser Steuererklärung zu einem negativen Progressionsvorbehalt.
Gruß
Lawrence
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Was heisst das? Wahrscheinlich erfolgt eine Nachzahlung, da Rente höher als ALG und Krankengeld.
Und fällt dann die Rente 2009 im Steuerausgleich auch unter Progressionsvorbehalt bei Verheirateten? Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Verh., obwohl der Partner noch arbeitet?