Hallo in die Runde,
im Bekanntenkreis habe wir überlegt, wie es sich wohl mit der Pendlerpauschale verhält, wenn der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss gewährt ? Folgendes Beispiel zum besseren Verständnis:
Einfache tägliche Wegstrecke zuhause - Arbeitsstätte: 90 km
über Pendlerpauschale könnten derzeit ja 70 km mit 0,30 € bei der Steuererklärung angesetzt werden, das wären pro Tag also 21 €, bei 20 Arbeitstagen also 420 € monatlich, die man sich ja auch als Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen kann.(Die Diskussion um Pendlerpauschale ab km 1 lassen wir dabei unberücksichtigt)
Was passiert mit der Pendlerpauschale, wenn der Arbeitgeber pauschal 150 € im Monat als Fahrtkostenzuschuss gewährt? Dann müsste die Pendlerpauschale bzw. der Freibetrag auf der Steuerkarte doch entsprechend gekürzt werden, d. h. im o.a. Beispiel wären es dann 270 € Freibetrag monatlich (420 € - 150 €), oder hat der Fahrtkostenzuschuss die Konsequenz, dass die Pendlerpauschale komplett entfällt ?
Schon mal vielen Dank vorab!
teddine