Hallo zusammen,
angenommen ein Arbeitnehmer bezahlt eine berufsbedingte Fortbildung aus eigener Tasche. Die Fortbildung fand im Februar 2008 statt. Die Rechnungsstellung sowie die Bezahlung erfolgten aber noch im Jahr 2007.
Frage: Werden die Fortbildungskosten im Jahr 2007 oder im Jahr 2008 als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angesetzt?
Danke für eure Hinweise.
Hallo,
hier greift das Zufluß Abfuß Prinzip.
Die Ausgaben zur Fortbildung sind in der Einkommensteuererklärung 2007
anzusetzen.
Gruß
Saniye
Ps. Werbungskosten bezüglich Wege zur Fortbildung sind aber erst 2008 anzusetzen.
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