Umsatzsteuer-Befreiung bei mehreren GbR´s?

Jahr 1:
Person A ist Einzelunternehmer mit Tätigkeit a und b. Seine Umsätze liegen knapp unter 17.500 Euro im Jahr. Tätigkeit a bringt 15.400 ein, Tätigkeit b 2.000. Er beantragt erfolgreich die Umsatzsteuer-Befreiung nach §19 UStG.

Jahr 2:
Person A ist weiterhin Einzelunternehmer mit Tätigkeiten a, b. Die Umsatzzahlen haben sich nicht zu Jahr 1 geändert.
Person A gründet zusammen mit Person B eine GbR (Neugründung). Sie bieten zusammen Tätigkeit b an - jedoch eine wesentlich verbesserte Tätigkeit b. Ohne Person B wäre diese Version b nicht möglich. Der Umsatz der GbR liegt bei 2.500 Euro. Es wird eine Befreiung von der Umsatzsteuer-Zahlung nach §19 UStG beantragt.

Frage:
Rechnet das Finanzamt den Umsatz der GbR den Einzelunternehmen A an? Steigt sein Umsatz so über 17.500 Euro?

Erweiterung:
Jahr 3
Person A gründet mit Person C eine GbR. Sie bieten c an. c ist vollkommen unterschiedlich zu a, b. Auch hier liegt der Umsatz unter 17.500. Es wird Antrag auf Befreiung von Umsatzsteuer beantragt.

Frage:
Erfolgreich?

Kleinunternehmerbesteuerung bei mehreren GbR´s?
Servus,

kurz zum Verständnis vorneweg: Die Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG ist keine Steuerbefreiung, und sie braucht nicht beantragt zu werden.

Grundsätzlich ist der gesamte Zusammenhang USt auf den Unternehmer bezogen, egal wie viele Betriebe er hat.

Umsatzsteuerlich wird aber eine GbR als Unternehmer betrachtet, der von den einzelnen Beteiligten unabhängig ist.

Bei den Kleinunternehmergrenzen haben die Umsätze der GbRn und der beteiligten Unternehmer erstmal keinen Einfluß aufeinander. Vorsicht allerdings, wenn im Innenverhältnis zwischen den Beteiligten und den Gesellschaften steuerbare Leistungen erbracht werden, z.B. Material, Räume etc. werden der Gesellschaft zur Verfügung gestellt: Die können den Umsatz der einzelnen Unternehmer erhöhen.

Schöne Grüße

MM