Umsastzsteuer zu verschiedenen Steuersätzen

Hallo

nehmen wir mal an das Unternehmerin X im Jahr 2006 Kleinunternehmer war. (Alle Voraussetzungen sind erfüllt)Aus diesem Jahr resultiert ein Auftrag, für den Abschlagszahlungen bis ins Jahr 2007 (da nicht mehr Kleinunternehmer!) geleistet wurden.
Für alle Abschläge wurde keine USt in Rechnung gestellt, da mit dem Abnehmer eben keine USt vereinbart wurde (eben weil aus dem Jahr 2005)! Nun soll die Unternehmerin für die in 2007 geleisteten Umsätze die Ust nachzahlen.

Ist das rechtens? Gilt denn nicht hier, dass das Umsätze aus früheren Jahren zu den damaligen Umsatzsteuersätzen (eben keine …) sind?

Bin froh über jede Idee!
Danke

USt auf Teilleistungen
Servus,

dieses Spielchen gibt es in geringer Variation bei jeder Erhöhung des USt-Satzes (das nächste Mal wohl 2009 nach der Wahl, wie die Kanzlerin derzeit ankündigt).

Ob eine Leistung und damit der daraus bewirkte Umsatz einheitlich zu beurteilen sind oder nicht, hängt davon ab, ob sie wirtschaftlich (und technisch) teilbar ist oder nicht.

Beispiel: Mitgliedschaft in einer Muckibude, Mindestlaufzeit sechs Monate, Verlängerung jeweils sechs Monate - kleinste Einheit ist hier ein halbes Jahr, auch wenn monatlich gezahlt wird. Wenn die Mitgliedschaft von Monat zu Monat um jeweils vier Wochen verlängert wird, sieht das anders aus: Dann erfolgt jeden Monat eine Teilleistung, die getrennt beurteilt werden kann.

Wenn jetzt im gegebenen Beispiel ein einheitlicher Auftrag ausgeführt wird, dessen einzelne Etappen zu keiner sinnvoll definierbaren Leistung führen (z.B. schlüsselfertiges Erstellen eines Einfamilienhauses), dann sind die einzelnen Abschlagszahlungen (z.B. nach Fertigstellung Kellerdecke) nur Teile des vereinbarten Gesamtpreises, weil der Vertrag über den Bau eines Hauses und eben nicht über den Bau eines Kellers im Rohbau geschlossen wurde.

Die Leistung ist dann erbracht, wenn das Haus fertig ist. Und es gilt für den gesamten Umsatz die USt zum Zeitpunkt der Fertigstellung.

Und so verhält es sich auch mit dem beschriebenen Übergang von der Kleinunternehmerbesteuerung zur Regelbesteuerung: Wenn die Leistung zu einem Zeitpunkt erbracht wird, zu der der Auftragnehmer kein Kleinunternehmer mehr ist, gilt auch für den gesamten Umsatz die Regelbesteuerung.

Umsätze aus früheren Jahren gibt es dann nicht, sondern bloß einen einheitlichen Umsatz, der zu dem Zeitpunkt bewirkt wird, zu dem die Leistung (fertig und abnahmefähig) erbracht ist. Daß vorher schon Geld geflossen ist, spielt dabei keine Rolle.

Schöne Grüße

MM

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo und schon mal vielen Dank,
stellt sich aber immer noch die Frage, dass der Abnehmer nun sicher nicht gerne 19 % USt zahlen wird (warum sollte er auch?), da er ja ohne USt das Angebot bekam… Mhhh…

Hallo und schon mal vielen Dank,
stellt sich aber immer noch die Frage, dass der Abnehmer nun
sicher nicht gerne 19 % USt zahlen wird (warum sollte er
auch?), da er ja ohne USt das Angebot bekam… Mhhh…

Hallo,
aber so ist nun mal das Gesetz!! Wenn sich ein auftrag so lange hinzieht, ist immer die Gefahr einer Steuererhöhung z.B. 16% auf 19% oder wie hier bei Ihnen vom Kleinunternhemer zum „normalen“ Unternehmer!

Dann müssen Sie die Mehrkosten tragen! Ist denn der andere eine Privatperson??

E.

Servus,

je nachdem, was genau vereinbart war, ist es gut möglich, daß der Abnehmer gar nicht mehr zahlen muß, sondern der gewesene Kleinunternehmer, der die Leistung erbringt, weniger behalten darf.

Da müsste man den Vertrag kennen, um mehr sagen zu können.

Schöne Grüße

MM