USt auf Teilleistungen
Servus,
dieses Spielchen gibt es in geringer Variation bei jeder Erhöhung des USt-Satzes (das nächste Mal wohl 2009 nach der Wahl, wie die Kanzlerin derzeit ankündigt).
Ob eine Leistung und damit der daraus bewirkte Umsatz einheitlich zu beurteilen sind oder nicht, hängt davon ab, ob sie wirtschaftlich (und technisch) teilbar ist oder nicht.
Beispiel: Mitgliedschaft in einer Muckibude, Mindestlaufzeit sechs Monate, Verlängerung jeweils sechs Monate - kleinste Einheit ist hier ein halbes Jahr, auch wenn monatlich gezahlt wird. Wenn die Mitgliedschaft von Monat zu Monat um jeweils vier Wochen verlängert wird, sieht das anders aus: Dann erfolgt jeden Monat eine Teilleistung, die getrennt beurteilt werden kann.
Wenn jetzt im gegebenen Beispiel ein einheitlicher Auftrag ausgeführt wird, dessen einzelne Etappen zu keiner sinnvoll definierbaren Leistung führen (z.B. schlüsselfertiges Erstellen eines Einfamilienhauses), dann sind die einzelnen Abschlagszahlungen (z.B. nach Fertigstellung Kellerdecke) nur Teile des vereinbarten Gesamtpreises, weil der Vertrag über den Bau eines Hauses und eben nicht über den Bau eines Kellers im Rohbau geschlossen wurde.
Die Leistung ist dann erbracht, wenn das Haus fertig ist. Und es gilt für den gesamten Umsatz die USt zum Zeitpunkt der Fertigstellung.
Und so verhält es sich auch mit dem beschriebenen Übergang von der Kleinunternehmerbesteuerung zur Regelbesteuerung: Wenn die Leistung zu einem Zeitpunkt erbracht wird, zu der der Auftragnehmer kein Kleinunternehmer mehr ist, gilt auch für den gesamten Umsatz die Regelbesteuerung.
Umsätze aus früheren Jahren gibt es dann nicht, sondern bloß einen einheitlichen Umsatz, der zu dem Zeitpunkt bewirkt wird, zu dem die Leistung (fertig und abnahmefähig) erbracht ist. Daß vorher schon Geld geflossen ist, spielt dabei keine Rolle.
Schöne Grüße
MM