Hallo alle miteinander…
Habe zwar zu diesem Thema ein wenig recherchiert, allerdings bin ich mit den Antworten noch nicht zufrieden.
Folgender Sachverhalt: Eine sogenannte Zusatzrente (Riester-Vetrag) hat einen derzeitigen Rückkaufswert von ca. 3500 Euro (Ungefähr fünf Jahre lang wurde eingezahlt). Diese soll zum 01. Januar 2009 gekündigt werden. Klar ist, dass eventuelle Steuervorteile in den vergangenen Jahren - insbesondere die, welche durch die Steuererklärungen hervorgingen, aber betragsmäßig sehr niedrig, also nicht der Rede wert sind, zurückgezahlt werden müssen.
Nun zur Frage: Unterliegt der Rückkaufswert, der ja im neuen Jahr ausgezahlt wird, einer anderen (weiteren) Steuer, sprich Abgeltungssteuer oder ähnliches? Gibt es in diesem Zusammenhang weiteres in Bezug auf den Fiskus zu beachten?
Habe zwar zu diesem Thema ein wenig recherchiert, allerdings
bin ich mit den Antworten noch nicht zufrieden.
Wäre nicht schlecht, wenn Du mitteilen könntest, was für Antworten Du bereits erhalten hast.
Ich kann die Frage nicht beantworten, aber vielleicht ein Denkanstoß:
Grundsätzlich sind Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen steuerpflichtig gemäß § 22 Nr. 5 EStG (Sonstige Einkünfte). Da aber eine schädliche Verwendung vorliegt, ist die Förderung durch Zulage und evtl. Steuerermäßigung zurückzuzahlen; somit greift § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG.
Buchstabe a) trifft nicht zu, da keine lebenslange Rente und sonstige Renten.
Die Buchstaben b) und c) bringen mich durcheinander, ich bin mir nicht sicher welcher von beiden richtig ist, da irgendwie beide zutreffen???
An dieser Stelle falle ich hinten runter…
Nun zur Frage: Unterliegt der Rückkaufswert, der ja im neuen
Jahr ausgezahlt wird, einer anderen (weiteren) Steuer, sprich
Abgeltungssteuer oder ähnliches? Gibt es in diesem
Versteuert würde höchstens ein Gewinn, also wenn mehr ausgezahlt würde als eingezahlt wurde. Anders sieht es aus, wenn die Eigenbeiträge von der Steuer abgesetzt wurden. Diese Steuerersparnis muß natürlich zurückgeführt werden.