Steuerfrage: Augenoperation = besondere Belastung?

Guten Tag,

ich waere dankbar fuer die Beantwortung folgender Frage:

Ist es moeglich die Kosten fuer eine Augenoperation steuerlich als besondere finanzielle Belastung geltend zu machen? (Falls ja: Welche Belege sind noetig?)

Hintergrund:
Die Kombination von Sehfehlern auf beiden Augen macht es unmoeglich, allein mit Brille oder mit Kontaktlinsen eine guet Sehkraft zu erreichen. Beides gleichzeitig zu tragen ist aber auch problematisch. Eine gute Sehkraft ist fuer die Ausuebung des Berufs wichtig.

Diese Operation (LASIK) gilt generell als Schoenheitsoperation, weder gesetzliche noch private Krankenkassen uebernehmen die Kosten ganz oder teilweise, selbst wenn die Operation medizinisch sinnvoll ist und allein der Verbesserugn der Sehkraft dient.

Vielen Dank fuer eine Einschaetzung!

Mit freundlichen Gruessen
Melilith

Ist es moeglich die Kosten fuer eine Augenoperation steuerlich
als besondere finanzielle Belastung geltend zu machen? (Falls
ja: Welche Belege sind noetig?)

Hallo,

ja, ist eine außergewöhnliche Belastung § 33 EStG. Einfach Rechnung und Zahlungsbeleg dazu.

Gruß
Lawrence

Hallo,
Finanzgericht Düsseldorf vom 16.02.2006 - 15 K 6677/04 E sagt:
"Chirurgische Hornhautkorrektur (LASIK-Augenoperation) als außergewöhnliche Belastung nur bei medizinischer Indikation

Infolge des von kosmetischen und ästhetischen Zwecken nicht eindeutig abgrenzbaren reinen Heilbehandlungscharakters einer LASIK-Augenoperation kann die Zwangsläufigkeit derartiger Aufwendungen zur Korrektur der Sehschwäche nicht typisierend unterstellt, sondern nur bei einer ausdrücklichen medizinischen Indikation für diesen Eingriff bejaht werden.

Eine solche medizinische Indikation liegt nur vor, wenn eine Korrektur der Sehschwäche oder der durch sie ausgelösten mittelbaren Folgen (z.B. gravierende psychische Beeinträchtigungen) durch Hilfsmittel (Brillen oder Kontaktlinsen) nicht oder nicht hinreichend möglich ist."

Ich würde deshalb vor der OP einen Amtsarzt befragen.
Gruß

Hallo Steuerlurch,

ich habe das bisher immer und überall völlig problemlos und ohne Rückfragen des Finanzamts anerkannt bekommen.

Kann es sein, dass die Finanzämter hier ihre eigenen FG-Urteile nicht kennen?

Gruß
Lawrence

Guten Tag Steuerlurch und Lawrence,

herzlichen Dank fuer die Antworten!

Die Operation wurde schon 2007 (an einer Universitaetsklinik) durchgefuehrt.

Daran anschliessend noch zwei Fragen:

Ist es moeglich, im Nachhinein noch ein Amtsarztgutachten zu bekommen? (Ich vermute, das das nicht geht.)

Koennte es sinnvoll sein, stattdessen Angaben vom behandelnden Aerzteteam zu erbitten? (Ich fuerchte dass die als befangen angesehen werden und deswegen die Einschaetzung eines Amtsarzts benoetigt wuerde).

Vielen Dank und viele Gruesse
Melilith

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Dann würde ich versuchen, die Rechnungen ohne Attest bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend zu machen. Über eventuelle Gutachten von Ärzten kann man sich im Einspruchsverfahren immer noch unterhalten, falls die Kosten gestrichen werden. Nachträgliche Gutachten können nach der Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen anerkannt werden.

Schöne Grüße