Versicherungstechnische Gewerbeummeldung

Von: , Frage gestellt am Sa, 6. Dez 2008

Hallo zusammen,

ein Ehegatte A befindet sich in einem normalen Angestelltenverhältnis, der andere Ehegatte B betreibt ein Kleingewerbe und ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Damit Ehegatte B zusammen mit Ehegatte A über die Familienversicherung versichert werden kann, wäre es nötig das Gewerbe auf Ehegatten A umzuschreiben.
Das Kleingewerbe von Ehegatten B erwirtschaftet seine Einnahmen durch Provisionen. Sämtliche Provisionsverträge laufen auf den Namen von Ehegatten B.

Nun die Frage: müssten mit der Gewerbeumschreibung auf Ehegatten A sämtliche Provisionsverträge auch geändert werden oder wäre das dem Finanzamt völlig egal, hauptsache die Einnahmen werden versteuert?
Die Ehegatten werden voraussichtlich das Ehegattensplitting bei der Steuererklärung anwenden.

Gruß Aries

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Versicherungstechnische Gewerbeummeldung

    Damit Ehegatte B zusammen mit Ehegatte A über die
    Familienversicherung versichert werden kann, wäre es nötig das
    Gewerbe auf Ehegatten A umzuschreiben.
    Nein, es reicht aus, geringe Einnahmen zu haben ( <355 € pro Monat). Nun die Frage: müssten mit der Gewerbeumschreibung auf
    Ehegatten A sämtliche Provisionsverträge auch geändert werden
    oder wäre das dem Finanzamt völlig egal, hauptsache die
    Was hat die Krankenversicherung mit dem Finanzamt zu tun ? Die Ehegatten werden voraussichtlich das Ehegattensplitting
    bei der Steuererklärung anwenden.
    Das ist der Krankenkasse ziemlich egal.

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Versicherungstechnische Gewerbeummeldung

      Was hat die Krankenversicherung mit dem Finanzamt zu tun ?
      Nichts, es geht bei der Fragestellung eigentlich auch nur um das Finanzamt.
      In dem geschilderten Sachverhalt spielt die Krankenkasse nur eine Rolle: es soll eine Familienversicherung möglich sein. Da die Einnahmen des Gewerbes über 355 € liegen, ist diese so nicht möglich.

      Die Frage war, ob nach der Gewerbeummeldung auf Ehegatten A dann auch sämtlich Provisionsverträge auf Ehegatten A umgeschrieben werden müssen oder ob dem Finanzamt das völlig egal ist auf wen die laufen, hauptsache die Einnahmen würden versteuert.

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Versicherungstechnische Gewerbeummeldung

        Die Frage war, ob nach der Gewerbeummeldung auf Ehegatten A
        dann auch sämtlich Provisionsverträge auf Ehegatten A
        umgeschrieben werden müssen
        Es kann nur der eine selbstständige Tätigkeit ausüber, der auch eine angemeldet hat. oder ob dem Finanzamt das völlig egal ist auf wen die laufen,
        hauptsache die Einnahmen würden versteuert.
        Das FA interessiert sich nur für Steuern, aber es gibt ja noch ein paar andere Behörden, die bei einem Gewerbe involviert sind.

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