Entgeltumwandlung und Nettolohn

Hallo Forum! :smile:

Ich brüte hier im Rahmen einer Fortbildung über diversen abstrakten Fällen aus den Vorjahresklausuren, um ein Gefühl für die Fragestellung zu bekommen. Entweder liegt es am fehlenden Kaffee :wink: oder am Fall selbst. Ich bin nämlich der Meinung, da ist ein dicker Fehler drin. Was meint ihr?

Um eine in kürze zu erwartende Gehaltspfändung zu verringern, schließt Arbeitnehmer Müller (M) eine arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung als Gehaltsumwandlung ab. Das bedeutet, er wandelt („verzichtet auf“) den monatlichen Betrag von EUR 212 und der Arbeitgeber führt diesen Betrag in einen Rentenvertrag ab.

Da M die 212 EUR nicht zur Verfügung stehen, zählen sie nicht zu seinem Bruttolohn. Die Summe ist dadurch für ihn steuer- und sozialversicherungsfrei. Sein Jahresbrutto ist also geringer und sein monatlicher Nettolohn ebenfalls. Da die Pfändungstabelle auf dem Nettolohn basiert, fällt auch eine Gehaltspfändung entsprechend niedriger aus.

Zumindest dachte ich das.

Der Arbeitgeber hat M nun die erste Gehaltsabrechnung mit Entgeltumwandlung überreicht und M fiel aus allen Wolken. Zwar wird von seinem Bruttolohn der Betrag von 212 EUR abgezogen (negativer Bezug mit den LSt/SV-Merkmalen pflichtig), gleichzeitig aber wieder als LSt/SV-freier Bezug hinzugerechnet. Da der Bezug nur der Rechengröße dient, wird er nach der Berechnung des Nettolohns vor der Auszahlung alspersönlicher Abzug wieder abgezogen.

So verringert sich weder der Gesamtbruttolohn von M (von dem jetzt allerdings ein Teil als steuerfrei deklariert wird) noch sein Nettolohn. Im Gegenteil, da der steuerfrei „Zuschlag“ nicht der Lohnsteuer- und der Sozialversicherungspflicht unterliegt, ist der Nettolohn von M höher als vorher.

Hab ich da was falsch verstanden oder hat der Arbeitgeber von M nichts verstanden? Hat jemand von Euch eine Direktversicherung als Gehaltsumwandlung abgeschlossen und kann mal erklären, wie das auf seiner Gehaltsabrechnung berechnet wird? Nach meiner Vorstellung würde auf der Gehaltsabrechnung von M lediglich eine zusäztliche Zeile bei den Bruttobezügen erscheinen, die im Sinne eines negativen Bezugs die 212 EUR brutto abzieht und der Rest ist reguläre Abrechnung.

Gruß
Jens

Hi !

Direktversicherung als Gehaltsumwandlung ab.
Zumindest dachte ich das.

Falsch gedacht

Zwar wird von seinem Bruttolohn der Betrag von 212 EUR abgezogen
(negativer Bezug mit den LSt/SV-Merkmalen pflichtig),
gleichzeitig aber wieder als LSt/SV-freier Bezug
hinzugerechnet. Da der Bezug nur der Rechengröße dient, wird
er nach der Berechnung des Nettolohns vor der Auszahlung
alspersönlicher Abzug wieder abgezogen.
So verringert sich weder der Gesamtbruttolohn von M
ist der Nettolohn von M höher als vorher.

Und genau das ist korrekt und gewollt. Der Vorteil von Direktversicherungen liegt darin, dass sie nicht aus bereits versteuertem Geld gezahlt werden müssen, sondern steuerfrei sind. Man also insgesamt „mehr raus“ hat.

BARUL76

PS: Hab zwar bei Pfändungen nicht so die Ahnung, aber soweit ich mich erinnere wird das dort zu Grunde gelegte „Netto“ nicht nach steuerlichen Vorschriften, sondern nach zivilrechtlichen Ermittelt. Es dürfte demnach noch der Abzug von privaten Versicherungen etc. zulässig sein. Sollte also eine Minderung des „Pfändungs-Netto“ erreicht werden, müßte wohl eher zivilrechtliche Literatur bemüht werden.

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Da M die 212 EUR nicht zur Verfügung stehen, zählen sie nicht
zu seinem Bruttolohn.

Zu seinem Gesamtbrutto natürlich schon. Es handelt sich ja um eine Gehaltsumwandlung, somit verändert sich das Gesamtbrutto nicht.

Die Summe ist dadurch für ihn steuer-
und sozialversicherungsfrei.

Ja, man könnte auch sagen: sein Steuer- und Sozialversicherungsbrutto ist niedriger.

Den Rest hat ja barul schon erläutert.