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Re: Eigenheimförderung auch für neuen Lebenspartne
Hallo Experten!
hallo bernd,
Meine Ex-Ehefrau und ich haben je einmal die
staatl.Bauförderung in Anspruch genommen. Bin jetzt zum 2. mal
verheiratet.
Meine Fragen:
a.) hat meine 2. Frau nun ebenfalls Anspruch auf die staatl.
Bauförderung
durchaus, wenn sie nicht in dein altes heim eingezogen ist, es geht freilich nur, wenn ihr (oder besser sie) ein neues objekt anschafft...
b.) gibt es evtl. einen Hinderungsgrund weil sie Ausländerin
ist und erst seit einigen Monaten in Deutschland ist?
förderberechtigt ist nur derjenige, der unbeschränkt steuerpflichtig i.s.d. §§ 1 ff. EStG ist, wenn sie also wohnsitz in deutschland begründet (und das nicht nur vorübergehend), dann ist das kein problem!
Gruss Bernd
P.S.
die Frage passt irgendwie schlecht ins Forum Immobilien,
deshalb
stelle ich sie hier .... sorry
jaja,
ich kopier mal was zum lesen rein...
"<i>Die Eigenheimzulage kann nur der Anspruchsberechtigte in zeitlicher Hinsicht voll ausschöpfen, der seine Wohnung acht Jahre lang zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Andererseits steht jedem Anspruchsberechtigten die Eigenheimzulage nur einmal im Leben zu. Wer also z. B. wegen Arbeitsplatzwechsels während des Förderzeitraums umziehen muss, könnte daher grundsätzlich für ein weiteres Objekt keine Förderung mehr erhalten. Hier hilft die Folgeobjektförderung: Nutzt ein Anspruchsberechtigter seine erste Wohnung (Erstobjekt) nicht bis zum Ende des Förderzeitraums zu eigenen Wohnzwecken und kann er deshalb für diese die Eigenheimzulage nicht mehr in Anspruch nehmen, so hat er die Möglichkeit, die Förderung bei einer zweiten Wohnung (Folgeobjekt) bis zum Ende des Förderzeitraums fortzusetzen.<i>"
vielleicht trifft es ja auch auf dich zu... natuerlich nicht, wenn du in deinem alten haus noch wohnst... die eigenheimzulage werdet ihr nur bekommen, wenn ihr neu baut oder :
begünstigt sind:
- die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG);
- Ausbauten und Erweiterungen an einer Wohnung an einem im Inland belegenen eigenen Haus oder an einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung (§ 2 Abs. 2 EigZulG).
wenn das nicht zutrifft, brauchst du dir wegen der förderung keinen kopf machen, weil es nichts gibt!!!
aber vielleicht investitionszulage, wenn ihr am eigenheim kräftig sanieren muesst und das in einem jahr über 5.000,- dm, dann gibt es cash auf die hand, solltet ihr auch überprüfen!
gruss
der shob