Mal angenommen man hat 2008 gewerblich als Selbstständiger einer GbR angebaut und möchte für diese Baumassnahme bei der Steuerabrechnung 2007 eine Investitionsrücklage bilden/abschreiben. Gilt diese Möglichkeit nur für bewegliche Güter ? Bzw welche Möglichkeit hätte man als Slbstständiger/ Freiberufler gehabt, um diese anstehende Investition irgendwie geltent zu machen(natürlich Gewinn mildernd)
Bin schon ganz gespannt was die lieben Experten dazu meinen und das Finanzamt für Möglichkeiten bietet.
Mit unfachmänischen Gruß
ansonsten geht man mit solchen dingen (gebäude(teile) im BV) zum fachmann, denn da kann man sich schöne eier ins steuernest legen, vor allem wenn die gebäude später wieder entnommen werden.
interessant könnte auch die zuordnung zum unternehmensvermögen der gesamten immobilie sein (seeling). ist aber auch dringend vom fachmann abzuwickeln.
Hallo
Kann doch eigentlich nicht sein - ? Wenn eine wirklcih große Investition wie Neubau erfolgt ,man vorher nichts ansparen kann.
Oder täusche ich mich da ? Hätte dann zumindest mal eine Spur, in diesem Vorschriftenwahn, wenn ich zum Fachmann gehe bzw könnte bis dahin ruhiger schlafen.