BVerfG zur Pendlerpauschale

Das Bundersverfassungsgericht verwarf die seit 2007 geltende Neuregelung der Pendlerpauschale. Die Nichtberücksichtigung der ersten Kilometer auf dem Weg zur Arbeit ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz.

Weiß jemand, ob das jetzt auch rückwirkend geregelt wird, oder der Gesetzgeber wieder nur auferlegt bekommt, das demnächst mal besser zu machen?

Viele Grüße
Frank

Meine Frage dazu!

Wenn auch dem Bescheid vorläufig stand, bekommt man dann automatisch eine Neuberechnung?

Hier zwei Artikel dazu aus der FTD:

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Urteil-zur-Pe…

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:stuck_out_tongue:endlerpausch…

Schön ist ja die Kommentierung:

Eigentlich müsste die Regierung dem Urteil zur Pendlerpauschale
mit Sorge entgegensehen. Jetzt gibt es aber die Idee, eine
Niederlage als Wohltat für die Bürger zu verkaufen.

Die Niederlage als Wohltat, wie schön :smile:

Viele Grüße
Frank

Zitat aus dem FTD-Artikel:

Der Gesetzgeber müsse rückwirkend zum 1. Januar 2007 neue
Regelungen dazu finden. Bis dahin gilt den Richtern zufolge
die alte Pendlerpauschale fort - auch rückwirkend.

Viele Grüße
Frank

Meine Frage dazu!

Wenn auch dem Bescheid vorläufig stand, bekommt man dann
automatisch eine Neuberechnung?

Hallo,

wenn in der Steuererklärung die volle Entfernungspauschale beantragt war, dann muss das Finanzamt von sich aus ändern.
Hat man nichts beantragt, so muss man nun eine Änderung beantragen.

Gruß
Lawrence

Hat man nichts beantragt, so muss man nun eine Änderung
beantragen.

hallo,

bei bestandskräftigen veranlagungen ?

gruß inder

Moin!

Womit wir wieder beim Thema „AO macht froh!“ sind…

Wie ist denn nun vorzugehen?!? Der Bescheid ist vorläufig, ok! Aber wie kommt man zu seinem Glück?

Alles wird doch nun von Amtswegen durchgeführt, oder?

Viele Grüße
e

AO macht nicht froh…

Moin,

Weiß jemand, ob das jetzt auch rückwirkend geregelt wird, oder
der Gesetzgeber wieder nur auferlegt bekommt, das demnächst
mal besser zu machen?

Guckst Du hier:
http://www.n-tv.de/1065552.html

Für 2007 hat doch wohl noch keiner eine Erklärung gemacht, oder zumindest den vollen Satz angegeben, oder??

BeLa

Moin!

Womit wir wieder beim Thema „AO macht froh!“ sind…

Wie ist denn nun vorzugehen?!? Der Bescheid ist vorläufig, ok!
Aber wie kommt man zu seinem Glück?

Alles wird doch nun von Amtswegen durchgeführt, oder?

richtig, wenn die zeit reif ist… allerdings m.e. nur, wenn ich auch werbungskosten erklärt habe… das war die feinheit oben… ansonsten agb es ja keinen grund für das FA den vorläufigkeitsvermerk zu setzen…

gruß inder

Für 2007 hat doch wohl noch keiner eine Erklärung gemacht,
oder zumindest den vollen Satz angegeben, oder??

=> Tja, es gibt Steuerpflichtige, die mussten bereits abgeben…
…und warum nicht den vollen Satz angeben?

Für 2007 hat doch wohl noch keiner eine Erklärung gemacht,

doch, die meisten schon, wieso nicht ?

oder zumindest den vollen Satz angegeben, oder??

doch doch, das hat man schon so gemacht…

gruß inder

bei bestandskräftigen veranlagungen ?

Hallo Inder,

nein, da geht natürlich nix mehr. Ich ging von einem Bescheid aus, der nach § 165 AO in diesem Punkt vorläufig ist.

Gruß
Lawrence

Für 2007 hat doch wohl noch keiner eine Erklärung gemacht,

Natürlich, warum denn nicht.

oder zumindest den vollen Satz angegeben, oder??

Natürlich, wenn man nen guten Steuerberater hat oder selbst so schlau ist.

Gruß

Samira

Ausführliche Infos bei Haufe
Details, Handlungsempfehlungen und erste Reaktionen des Bundesfinanzministeriums:

http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=12288…&

Viele Grüße
Frank

bei bestandskräftigen veranlagungen ?

Hallo Inder,

nein, da geht natürlich nix mehr. Ich ging von einem Bescheid
aus, der nach § 165 AO in diesem Punkt vorläufig ist.

ups, da sagt haufe ja was anderes… auf antrag können wohl auch bescheide, die bestandskräftig und ohne vorläufigkeitsvermerk sind, geändert werden…

das gibt doch die AO normal gar nicht her ? ist das diese „emott“ nummer ?

gruß inder

Begründung + Widerspruch mit der Höchstgrenze
Hallo Zusammen,

in der Urteilsbegründung heißt es, die bisherige Regelung, nach der die Entfernungspauschlae erst ab dem 21. km geltend gemacht werden kann, sei mit dem Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz nicht vereinbar. Außerdem würde die für die Neuregelung vorgebrachte Haushaltssanierung für die Kürzung und damit die Ungleichbehandlung von Nah- und Fernpendlern nicht ausreichen.

Nur wie ist das mit den Pendlern aus, die aufgrund großer Entfernungen nicht mehr als die Höchstgrenze von 4500 Euro geltend machen können?
Läge hier dann nicht auch eine Ungleichbehandlung von Nah- und Fernpendlern vor? Konsequenterweise müsste die Höchstgrenze ja dann auch gekippt werden. ?

Nur wie ist das mit den Pendlern aus, die aufgrund großer
Entfernungen nicht mehr als die Höchstgrenze von 4500 Euro
geltend machen können?
Läge hier dann nicht auch eine Ungleichbehandlung von Nah- und
Fernpendlern vor? Konsequenterweise müsste die Höchstgrenze ja
dann auch gekippt werden. ?

Hallo

Sehe ich genauso.
Mein Mann fährt zu seinem Arbeitsplatz in 80 km Entfernung mit der Bahn und wird auch bei der Höchstgrenze von 4500 gebremst.
Wenn er jetzt 120 km fahren würde, wäre es das gleiche.
bei 4500 ist Schluß
Absolut ungerecht.

2004 lag der Anteil der Nahpendler mit Wegstrecken von weniger als zehn Kilometern bei 52 Prozent. Der Anteil der Fernpendler, die mindestens 50 Kilometer zur Arbeit fuhren, betrug nur fünf Prozent.
(Quelle: Spiegel online)
Hier liegt auch der Grund warum das nicht gekippt wird.

Es sind nur 5 Prozent.

Ich finde die Presse hat die Informationen nicht klar genug ausgedrückt. Nirgends war zu lesen, das die Leute mit der Bahn genauso in die Röhre schauen wie vorher

Gruß Sanne

Mein Mann fährt zu seinem Arbeitsplatz in 80 km Entfernung mit
der Bahn und wird auch bei der Höchstgrenze von 4500 gebremst.

was kostet denn die monatskarte ?

Absolut ungerecht.

gruß inder

Wenn überhaupt, dann Einspruch!!!
Moin,

wieso schauen die genauso in die Röhre wie vorher?

Auch ÖPNV-Pendler waren von den 20 km betroffen und nun nicht mehr. Also doch schon mal positiv.

Die Begrenzung auf 4.500 € gilt dann, wenn man keine tatsächlichen höheren Kosten nachweisen kann.

Mag sein, dass die PKW-Fahrer jetzt besser wegkommen.

BTW, würden die sich die Mühe machen, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen, kämen einige sogar noch besser weg…

Und bei all dem sollte man eins bedenken: In einigen Fällen ist der ÖPNV so katastrophal, dass es zeitlich, nervlich und finanziell sinniger ist das Auto zu nehmen. Frau E z.B. braucht mit dem Auto zum Büro 45 Minuten inkl. Stau. Mit der Bahn 2 Std mit zweimal Umsteigen… Ohne Zugausfall und Verspätungen… Da freut sich Frau E, dass sie morgens und abends 1 1/4 Std. mehr hat für andere Dinge. Und lieber im muckeligen Auto fahren kann. Ein Job in der Nähe? *LOL* Frau E könnte sich arbeitslos melden, müsste sich dann aber anhören, dass sie Jobs anzunehmen hat, die bis zu 50 km vom Wohnort entfernt liegen. Umziehen? Klar, soll dann Herr E pendeln, der zu Fuß zur Arbeit geht? Zwei Wohnungen? Geht man nur deswegen arbeiten? Um zwei Wohnungen zu haben, um die Umwelt zu entlasten? Den Staatssäckel zu schonen? Aus Solidarität zu den ÖPNV-Pendlern?

Aber das ist, wie bereits erwähnt, eine andere Baustelle und führt hier jetzt zu „off-topic“-Stammtisch-Diskussionen.

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was kostet denn die monatskarte ?

Das sollte ja eigentlich keine Rolle spielen weil die Art und Weise wie man
zur Arbeit kommt frei ist. Ob mit dem Fahrrad, Moppet oder zu Fuß.

Zitat: Für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßigen Arbeitsstätte erhalten
Sie - unabhängig von der Art, wie Sie zur regelmäßigen Arbeitsstätte
gelangen -eine Entferungspauschale.
(Quelle: Anleitung zur Einkommensteuererklärung)

Gruß Sanne