Re: Abgeltungssteuer - die 1000.
Hallo,
wenn der neue Sparplan in einen anderen Fonds investiert als der alte Sparplan, dann ist kein zweites Unterkonto notwendig.
Alles, was bis zum 31.12.2008 in den alten Fonds ging ist Altbestand und fällt damit nicht unter die Abgeltungsteuer (nur mit einem "s" übrigens).
Zu einer Verwchslung mit Neubestand, also dem ab 01.01.2009 erworbenen Bestand kann es nicht kommen.
Investiert der neue Fondssparvertrag wieder in den gleichen Fonds, ist es empfehlenswert, den Altbestand vom Neubestand zu trennen, entweder über ein Unerkonto / Unterdepot oder ein weiteres Depot.
Der GRund hierfür findet sich beim Verkauf:
Im Depot gilt FiFo: First in-First out.
Wenn der Anlegr also nach Einführung der Abgeltungsteuer einen Verkauf tätigt, so verkauft er automatisch zuerst den steuerbegünstigten Altbestand. Das muss aber nicht unbedingt gewollt oder günstig sein.
Ist der altbestand durch eine gesonderte Verwahrung gesichert, kann der Anleger frei wählen, aus welchem Bestand er kauft.
Ein Beispiel:
Wir haben einen Altbestand, der gut im Plus ist (das ist zur Zeit nicht sehr wahrscheinlich, aber in 2-3 Jahren ist das vielleicht der Fall). Jetzt fällt der Markt plötzlich ab. Der Altbestand ist noch im Plus (weil gerade jetzt vor der Baisse gekauft), der Neubestand, in guten Zeiten gekauft, ist ins Minus gerutscht.
Der Anlegr möchte einen Teil des BEstandes liquidieren.
Er wäre schlecht bedient hier den Altbestand zu verwenden, den er in Zeiten höherer Kurse ja steuerfrei liqudieren kann.
Er sollte hier aus dem Neubestand verkaufen, zumal er den Kursverlust ja steuerlich anderen Gewinnen entgegensetzen kann (sonstiger Verlusttopf).
War es so einleuchtend?
Grüße
Uwe