Fehlerhafter Steuerbescheid

Hallo,
eine Steuererklärung für 2006 wurde korrekt abgegeben. Da in diesem Jahr ein Arbeitsplatzwechsel stattfand, gab es 2 Lohnsteuerbescheinigungen. Diese wurden auch korrekt angegeben.
Aus irgend einem Grund hat das Finanzamt den Arbeitslohn einer Bescheinigung nicht berücksichtigt. Daraus entstand eine zu hohe Steuererstattung.
Man hat nun Angst die Steuererklärung für 2007 abzugeben, da befürchtet wird, dass das FA ev. den Fehler entdeckt wenn sie die Akte wieder in die Hand nimmt und eine Neuberechung für 2006 stattfindet. Ist das denkbar? oder ist der Bescheid 2006 dahingehend rechtskräftig und es kann vom FA nichts mehr zurückgefordert werden? Zur Erinnerung, den Fehler hat das FA gemacht.

Gruß Nn

Servus,

die Annahme der Lohnsteuerwerte und der Zugriff auf diese Werte bei der Veranlagung laufen bei der Finanzverwaltung papierlos, das Öffnen eines neuen Veranlagungszeitraumes hat keinen Einfluß auf zurückliegende Zeiträume.

Wenn die Werte aus beiden Bescheinigungen durch den Steuerpflichtigen zutreffend erklärt worden sind, und nicht z.B. ein Eingabefehler von ihm dazu geführt hat, daß ein Datensatz den anderen überdeckt hat, hat dieser keine falschen oder unvollständigen Angaben gemacht.

Eine Änderung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gem. § 129 AO ist auch bei bestandskräftigen Bescheiden bis zur Festsetzungsverjährung möglich.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
wenn ich die Antwort richtig interpretiere heißt das doch, dass es unwahrscheinlich ist, dass das FA den Fehler durch die Abgabe der Steuererklärung für 2007 bemerkt, wenn sie Ihnen aber bemerkt kann sie ihn berichtigen?

Gruß Nn

[MOD] Komplettzitat gelöscht