Wer muss denn eine zusammenfassende Meldung machen? Gilt diese Meldung nur bei Warenlieferungen oder auch bei erbrachten Dienstleistungen in anderen Ländern?
Wer muss denn eine zusammenfassende Meldung machen? Gilt diese
Meldung nur bei Warenlieferungen oder auch bei erbrachten
Dienstleistungen in anderen Ländern?
Unternehmer in einem Mitgliedstaat die an einen anderen Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat eine Warenlieferung für dessn Unternehmen erbingen, geben vierteljährlich eine ZM ab.
Es betrifft nur die Warenlieferungen, da diese hier in D steuerbar aber steuerfrei sind.
Die sonstigen Leistungen sind in D nicht steuerbar und haben in der ZM nix zu suchen. Sehr wohl aber in der USt-Voranmeldung (Zeile 42).