Steuererklärung ! Schwieriger Fall !

Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Dez 2008

Hallo,
ich bin neu hier und hätte da mal eine Frage die ich nicht alleine beantworten kann. Ich hoffe es kann mir jemand behilflich sein.
Ausgangssituation:
Person A lebt mit Person B seit meheren Jahren zusammen. Beide haben in diesen Jahr ende November geheiratet.Es war leider nicht mehr möglich die Steuerklassen ändern zu lassen. Beide waren voll erwerbsfähig bis beide schwer erkrankt sind. Person A hat bis 30.7.08 voll gearbeitet,Person B bis 30.4.08. Person A ist inzwischen zu 100% Schwerbeschädigt, Person B zu 30 %. Person A hat bis zur Erkrankung ca. 25000 Euro brutto an Lohn erhalten danach bis einschließlich Nov. ca. 6100 Euro netto von der Krankenkasse und Rentenkasse. Person B hat bis zur Erkrankung ca. 7200 Euro brutto an Lohn bezogen danach bis einschließlich Nov.ca 6200 Euro netto von der Krankenkasse bezogen. Person A ist inzwischen wegen der Behinderung rückwirkend zum 1.8.08 als Arbeitsunfähig eingestuft worden und erhält wahrscheinlich deswegen ab 2009 eine Arbeitsunfähigskeitsrente die ca.1200 Euro brutto betragen wird,ab August 2009 geht die Person dann in die Normale Altersrente über die dann ca. 1300 Euro Brutto betragen wird. Person B kann aller Vorausicht nach ab Jannuar 2009 wieder arbeiten wird ca. 1800 Euro brutto verdienen.
Nun meine Frage:
Wie verhält sich das bei der Steuererklärung für das Jahr 2008,da ja auf beiden Lohnsteuerkarten Steuerklasse 1 steht. Muß mann das auf den Formuaren für beide Klasse 1 eintragen oder nicht? Rechnet das Finanzamt die günstigste Variante für beide automatisch aus? Wie verhält es sich im Jahr 2009? Welche Steuerklasseneinstufung sollten die beide wählen ( kann ein Rentner überhaupt eine Steuerklasse wählen)?
So das war jetzt sehr viel Text und viele Zahlen, aber es ist wirklich so kompliziert bei diesen Fall. Ich hoffe das euch nicht zu sehr gelangweilt habe und bin gespannt ob mir jemand helfen kann.

Gruß
Mathias

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Plädoyer für Abschaffung der Lohnsteuerklassen

    Servus,

    der Fall ist ziemlich einfach gestrickt.

    Das kommt daher, daß die Lohnsteuerklassen überhaupt keinen Einfluss auf die Veranlagung zur Einkommensteuer und auf die Festsetzung der Einkommensteuer haben.

    Daß bei der ESt-Erklärung die Lohnsteuerklassen abgefragt werden, hat andere Gründe.

    Schöne Grüße



    MM

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re: Plädoyer für Abschaffung der Lohnsteuerklassen

      Daß bei der ESt-Erklärung die Lohnsteuerklassen abgefragt
      werden, hat andere Gründe.

      Hallo,

      und zwar ausschließlich statistische

      Gruß
      Lawrence

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re: Plädoyer für Abschaffung der Lohnsteuerklassen

      [MOD] Komplettzitat gelöscht

      Servus,
      Erstmal danke für die Antworten.Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe wird also bei beiden Personen bei der Steuererklärung Lohnsteuerklasse 1 eingetragen und das Finanzamt rechnet automatisch die günstigste Variante für die beiden aus.
      Könnt ihr mir noch Tipps bzgl. der Eintragung der Steuerklasse auf den Lohnsteuerkarten für 2009 geben. Ich möchte ja das diese Personen dann monatlich so viel netto wie möglich haben.
      Gruß Mathias

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^2: Plädoyer für Abschaffung der Lohnsteuerklass

        Servus Mathias,

        wenn es ums monatliche Netto 2009 geht, sind Lohnsteuerklassen III/V passend - wenn nur einer von beiden Arbeitslohn bezieht, müssen sogar die Klassen III/V eingetragen werden, auch wenn bei IV/IV besser auseinanderzurechnen wäre, wer eigentlich wie viel in die gemeinsame Kasse reingibt.

        Schöne Grüße



        MM

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