wenn man nun in Italien über das Internet etwas bestellen würde und der italienische Lieferant sich weigert, die Ware umsatzsteuerfrei über die UID Nummer zu liefern - kann man dann trotzdem in Deutschland die italienische Umsatzsteuer zurückholen, bzw als gewerbetreibender als VOrsteuer geltend machen?
Wenn ja wie geht das?
Hierbei kann mann entweder einen dritten beauftragen, die Erstattung zu beantragen (wie es z.B. mein Arbeitgeber tut) oder sich selbst durch die Formulare - natürlich in Landessprache - wühlen.
Italien ist / war übrigens bekannt dafür, bei solchen Anträgen eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Jahren zu benötigen.