Reine Verständisfrage, damit ich das mal verstehe:
Hallo alle zusammen. Das Thema „Pendlerpauschale“ und abzurechnende Kilometer ist ja top aktuell.
Ich Frage mich nur immer wieder welche Fahrten alles angesetzt werden können:
-
Meines Wissens kann ein Pendler alle Fahrten zur Erlagnung und Erhaltung seiner Arbeit absetzen, oder?
-
Wie aber wäre das z.B. wenn jemand einen Beruf hat und sich in diesem weiterbildet, in dem er beispielsweise eine Zusatzausbildung absolviert. Wenn er dazu mehrere mal mit seinem Dienstwagen weite Strecken „pendeln“ müsste, könnte man dann diese Fahrten auch absetzen? Gäbe es dann einen Unterschied ob er mit seinem privaten Fahrzeug fährt oder ob er seinen Dienstwagen benutzt (wo auch Kraftstoff frei ist).
Wie gesagt, ich will keine Steuerberatung, ich will nur mal mein Wissen aufstocken.
Danke