Als einfacher Freiberufler gibt es nicht viel in (drei-)monatlichen UmSt-VA auszufüllen.
Doch was passiert, wenn sich zum Beispiel ein kleiner Rechenfehler in der Summer der steuerpflichtigen Umsätze, oder der abziehbaren Vorsteuerbeträge einschleicht?
Einfach eine berichtigte USt-Voranmeldung übermitteln. Wenn zu wenig Steuer angemeldet wurde ist man verpflichtet, dies sofort nach dem Entdecken dem Finanzamt anzuzeigen
also das ist nicht zur Nachahmung empfohlen, aber es musste sein:
Unsere ST Fachangestellte wurde schwer krank und konnte von jetzt auf sofort nichts mehr machen. Ich gab einfach 3 x eine fast richtige Erklärung ab. Ich habe jedesmal ca. 1000€ zuviel Steuern gezahlt, sicherheitshalber.
Nach den 3 Monaten hatten wir endlich eine neue Mitarbeiterin, die hatte dann versehentlich 3 mal eine falsche abgegeben…
Daraufhin, nachdem sie sich eingearbeitet hatte, hat sie alle 6 korrigiert abgegeben…
Unser STB schlug die Hände überm Kopf zusammen, aber manchmal ist das eben so…
es muss ja nicht ganz so wild laufen, aber solange wir von Voranmeldungen reden kräht da kein Hahn danach, wenn es nicht gerade um größere Summen geht. Einfach mit der nächsten Voranmeldung korrigieren, und gut ist, wenn man sich nicht gerade zu seinen Ungunsten vertan hat, und ohne die zuviel gemeldete Vorauszahlung kein Brot mehr auf den Tisch kommt. Entscheidend ist, was in der Erklärung am Jahresende drin steht.
Aber ein braver Bürger wird natürlich wegen € 10,-- sicher gerne auch eine berichtigte Anmeldung abgeben