Mal wieder Kleinunternehmerregelung

Hallo,

angenommen ein Gewerbe wird am 1.10.01 begonnen und der Unternehmer hat in den 3 Monaten bis zum 31.12.01 ca. 16.000 Euro Umsatz.

Kann dieser Unternehmer dann die Kleinunterregelung in Anspruch nehmen oder wird das Finanzamt hier auf einen Jahresumsatz hochrechnen.

Im Folgejahr wird der Unternehmer die Grenze von 17.500 Euro in jedem Fall überschreiten, aber nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz haben.

Ist die Einstufung als Kleinunternehmer möglich, und wenn ja, bis wann?

Gruß
Lawrence

Hi !

In 01 bleibt es bei der KU-Regelung.

Ab 02 wird es zur Regelbesteuerung kommen, da der Vorjahresumsatz (01) hochgrechnet wird, die Grenze von € 17.500,00 überschritten ist und somit die Vorausetzung für die KU-Regelung nicht mehr gelten.

BARUL76

.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Der Umsatz ist gem. § 19 (3) S. 3 UStG in einen Jahresumsatz umzurechnen, so dass die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung in keinem Jahr vorlagen.
Gruß
Steuerlurch