Hallo,
angenommen ein Gewerbe wird am 1.10.01 begonnen und der Unternehmer hat in den 3 Monaten bis zum 31.12.01 ca. 16.000 Euro Umsatz.
Kann dieser Unternehmer dann die Kleinunterregelung in Anspruch nehmen oder wird das Finanzamt hier auf einen Jahresumsatz hochrechnen.
Im Folgejahr wird der Unternehmer die Grenze von 17.500 Euro in jedem Fall überschreiten, aber nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz haben.
Ist die Einstufung als Kleinunternehmer möglich, und wenn ja, bis wann?
Gruß
Lawrence