Doppelte Haushaltsführung, wegfall durch Hausbau?

Hallo,

ich hätte eine Frage zum Wegfall der Doppelten Haushaltsführung.

Ein Arbeitnehmer hat im Juli 2002 eine neue Arbeit in B aufgenommen. Damals als Beschäftigter der Firma Y als Leiharbeiter für Firma X. Im Juli 2003 wurde er dann fest von der Firma X eingestellt.
Zum Thema: Bis August 2007 hatte er seinen Erstwohnsitz mit eigenem Haustand noch in seinem Heimatort A und am Arbeitsort B hatte er ein Zimmer gemietet. Bis einschließlich 2005 hat er seine Lohnsteuererklärung beim für B zuständigen Finanzamt abgegeben. Hier wurde die Doppelte Haushaltsführung auch anstandslos anerkannt. Da es im Job gut lief, hat er Anfang 2006 den Entschluss gefasst, sich als Geldanlage Mieteigentum anzuschaffen. Dazu hat er in der näheren Umgebung von B zunächst nach Eigentumswohnungen gesucht. Letztenendes hat er dann in C gebaut, ein Eigenheim mit ELW zur Vermietung. Bauvertrag vom Juni 2006, Baubeginn Oktober 2006 und letztenendes Fertigstellung, Einzug, bzw. Umzug und Kündigung beider Wohnungen in A und B zu ende August 2007. Nach dem Umzug nach C hat er seine Steuererklärungen für 2006 und 2007 beim für C zuständigen FA abgegeben. Nun hat das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung für 2006 und 2007 nicht anerkannt, da er ja 2006 beschlossen hätte seinen Lebebsmittelpunkt nach C zu verlegen. Damit sei sein Lebensmittelpunkt in A und somit die Doppelte Haushaltsführung weg gefallen !!! ???

Es kann m.E. doch nicht sein, dass vermutete Gedankengänge ausschlaggebend für steuerrechtliche Entscheidungen sind!? Die Verlagerung des Lebensmittelpunktes ist davon abgesehen doch auch nicht wie das umlegen eines Schalters, das geht doch schrittweise!? Fakten wurden ja auch erst im Augst 2007 mit dem Umzug geschaffen! Was würded ihr dem Arbeitnehmer raten, wie er stichhaltig (ggf. mit Präzedenzfällen oder Gesetzestexten) argumentiern kann?

Gruß

Ralf

Hallo,

der Bau eines Hauses am Arbeitsort ist eines der stichhaltigsten Argumente für die Verlegung des Lebensmittelpunktes an den Arbeitsort.
Die Vermutung des Finanzamts ist hier naheliegend und absolut nachvollziehbar.

Diese Verlegung efolgt tatsächlich schrittweise, allerdings kann hier schon davon ausgegangen werden, dass diese Entscheidung bereits mit Unterzeichnung des Bauvertrags abgeschlossen war, denn auch ein Hausbau erfolgt nicht von Heute auf Morgen, sondern ist in der Regel vorher lange wohlüberlegt.

Warum ist denn der Arbeitnehmer der Meinung, dass sein Lebensmittelpunkt weiter am Erstwohnsitz liegt?
Warum wird der Erstwohnsitz nicht aufgegeben?
Welche Gründe sind hier wichtiger als ein Eigenheim am Arbeitsort?
Aus welchen Gründen erfolgte der Hausbau? Für eine geplante Familiengründung oder als reine Kapitalanlage?

Gruß
Lawrene

Hallo,

da hast du natürlich recht! Allerdings kannte der Arbeitnehmer den Ort C bis zum Baubeginn gar nicht! Ihm war nur bekannt, dass er ähnlich strukturiert wie sein Heimatort A ist, was Vereine und Gemeindegröße angeht. Der Bauplatz war schön, das Baugebiet auch . . .! Wo aber soll denn dann vom Zeitpunkt des Entschlusses zu bauen, bis zum Umzug der Lebensmittelpunkt gewesen sein? Er war weder auf der Baustelle noch in der Zweitwohnung !?
Der Entschluss zu bauen war im übrigen auch ein gewisser Prozess, von AWD Beratung zum kauf einer Eigentumswohnung zur Vermietung ganz weit weg, über Eigentumswohnug zur vermietung in der Nähe, bis zum bau eines Hauses mit Einliegerwohnung. Letztendlich dann in einem bis dahin unbekannen Ort. Immer unter der Premisse, dass sich das Objekt selbst trägt und im Falle eines erneuten Jobwechsels als reine Geldanlage dient! Im übrigen ist der Arbeitnehmer auch in 2008 noch an mindestens 30 Wochenenden in A gewesen, auf Geburtstagdfeiern, Hochzeiten, Gemeindeveranstaltungen, Vereinssitzungen und zum Kegeln!

Gruß

Ralf

Hallo,

auch Hallo,

da hast du natürlich recht! Allerdings kannte der Arbeitnehmer
den Ort C bis zum Baubeginn gar nicht! Ihm war nur bekannt,
dass er ähnlich strukturiert wie sein Heimatort A ist, was
Vereine und Gemeindegröße angeht. Der Bauplatz war schön, das
Baugebiet auch . . .! Wo aber soll denn dann vom Zeitpunkt des
Entschlusses zu bauen, bis zum Umzug der Lebensmittelpunkt
gewesen sein? Er war weder auf der Baustelle noch in der
Zweitwohnung !?

Das spricht für eine doppelte Haushaltsführung

Der Entschluss zu bauen war im übrigen auch ein gewisser
Prozess, von AWD Beratung zum kauf einer Eigentumswohnung zur
Vermietung ganz weit weg, über Eigentumswohnug zur vermietung
in der Nähe, bis zum bau eines Hauses mit Einliegerwohnung.
Letztendlich dann in einem bis dahin unbekannen Ort. Immer
unter der Premisse, dass sich das Objekt selbst trägt und im
Falle eines erneuten Jobwechsels als reine Geldanlage dient!

Finanzberater verkaufen eigentlich nur Kapitalanlagen. Also spricht auch das für eine doppelte Haushaltsführung.

Im übrigen ist der Arbeitnehmer auch in 2008 noch an
mindestens 30 Wochenenden in A gewesen, auf Geburtstagdfeiern,
Hochzeiten, Gemeindeveranstaltungen, Vereinssitzungen und zum
Kegeln!

aber eben nicht, weil er dort einen Haushalt führt, sondern nur, weil er persönliche Beziehungen nicht abbrechen kann/will.
Hat der Arbeitnehmer einen Lebensparntner/in und wo wohnt dieser?

Gruß

Ralf

Gruß
Lawrence

Hallo Lawrence,

aber eben nicht, weil er dort einen Haushalt führt, sondern
nur, weil er persönliche Beziehungen nicht abbrechen
kann/will.
Hat der Arbeitnehmer einen Lebensparntner/in und wo wohnt
dieser?

Das ist der Punkt. Die doppelte Haushaltsführung (mit Haushalt in A) bestand weiter bis August 2007, eben wegen der persönlichen Beziehungen (das sollte doch den Lebensmittelpunkt darstellen)
Der Lebenspartner stammt aus einem anderen entfernten Ort. Er kam auch immer nach A und ist mit in das neue Haus eingezogen. Die Entscheidung zusammen zu ziehen war letzlich auch der ausschlaggebende Grund zum Einzug in die Hauptwohnung des „Anlageobjekts“.
Der eigentliche Punkt ist ja auch nur der Zeitpunkt des Wegfalls der doppelten Haushaltsführung. Mit der Entscheidung zum Eigenbedarf zu bauen geht natürlich langfristig eine Verschiebung des Lebensmittelpunktes einher, aber damit ist sie doch noch nicht vollzogen! Faktisch waren die Kosten der doppelten Haushaltsführung bis zum Umzug da, und das ist es doch, worum es geht, oder nicht . . . Das FA kann doch nicht mit den Gedanken / Vorhaben des Arbeitnehmers argumentieren!? (das sind ja dann reine Vermutungen / Unterstellungen) z.B. kann sich der Arbeitnehmer ja auch erst im Juli 2007 (auf drängen des Lebenspartners) entschlossen haben gemeinsam in die Hauptwohnung ein zu ziehen, wer will das Gegenteil beweisen . . .!?
Wenn sich ein Arbeitnehmer an seinem Zweitwohnsitz eine Eigentumswohnung kauft, diese selbst bezieht und den Erstwohnsitz beibehält (aus welchen Gründen auch immer) kann er doch auch doppelte Haushaltsführung geltend machen . . . da könnte mann doch auch alles mögliche unterstellen . . .
Der Lebensmittelpunkt setzt doch eine den Lebensbedürfnissen entsprechend eingerichtete Wohnug voraus . . . Diese war bis August 2007 in A und ab August in C vorhanden!

Fakt ist, Hauptauslöser des bauens war Immobilenbesitz als Altersvorsorge / Anlageform, ob nun über Mieteinnahmen oder sparen der eigenen Mietzahlungen.

Danke für deine bisherigen Ausführungen und Gruß

Ralf