Hallo Experten,
nehmen wir mal folgendes an.
Frau R. ist in 2. Ehe verheiratet.Ihr jetziger Mann bezahlt den Unterhalt für ihren( Frau R.) 16 jährigen Sohn.Kann Herr R. den Unterhalt als "Außergewöhnliche Belastung " in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen???
schon jetzt danke
lisa
Hallo,
Nein, da Unterhaltszahlungen an Kinder durch das Kindergeld abgegolten sind.
Gruß
Lawrence
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Hi
sorry,verstehe ich nicht…bitte etwas genauer…danke
lisa
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Kindesunterhalt ist nicht absetzbar.
Das hat den Hintergrund, dass ein zusammenlebendes Elternpaar die Kosten die Ihr Nachwuchs verursacht auch nicht absetzen kann. Genausowenig können dies getrennt lebende Eltern.
Jörg