Welche Steuerklasse beim Elterngeldbezug?

A und B sind seit diesem Monat verheiratet. B ist von Ende Dezember bis Ende April im Mutterschutz, danach folgt das Elterngeld. Welche Steuerklassen sind ab 2009 sinnvoll? Das Elterngeld unterliegt ja dem Progessiosvorbehalt. Ist es besser in 4/4 zu bleiben um am Ende nicht nachbezahlen zu müssen oder lohnt sich der Wechsel in 3/5 trotzdem? A verdient unterschiedlich zwischen 2000-3500 netto Euro und B verdiente vor Elternzeit 1500 netto, das Elterngeld wäre somit ca 1000 Euro oder auf 2 Jahre gesehen 500 Euro,je nachdem, was sich steuerlich mehr lohnt

Danke!

Hallo,

wie bereits erkannt unterliegt das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt, weshalb es bei Wahl der Klassen III/V zu einer Steuernachzahlung kommen kann, während IV/IV in der Regel eine Erstattung auslöst.

Die festgesetzte Steuer im Einkommensteuerbescheid ist aber immer dieselbe. Die Steuerklassen regeln nur die während des Jahres zu zahlenden Vorauszahlungen auf die Jahressteuer.

Hier muss das Paar nun selbst entscheiden, entweder monatlich weniger netto und dafür eine Steuererstattung oder mehr netto und eine Steuernachzahlung.

Das Ergebnis unterm Strich ist aber in beiden Fällen exakt gleich.

Gruß
Lawrence

Das Ergebnis unterm Strich ist aber in beiden Fällen exakt
gleich.

Gruß
Lawrence

Danke, da hab ich nun endlich mal eine Auskunft, die man versteht.