ESt Vermögensschaden Erstattung Steuerpflichtig?

hallo,

1.)
STB hat versehentlich 14.000 euro zuviel Betriebseinnahmen gebucht.
dies ist erst bei eine FA Betriebsrüfung offenkundig geworden.

das Jahr war leider abgeschlossen und dieser Fehler konnte nicht korregiert werden.

für Mandant ergibt sich daraus eine ESt Steuerzahlung die in dem betroffenen Jahr daduch 7000,- euro höher war als eigentlich korrekt wäre.

STB hat seine Haftpflichtbersicherung zur Schadenregulierung eingeschaltet.

es ist ein Schadenersatzleistung von der Versicherung an Mandant zu erwarten.

  1. Frage:
    muss Mandant diesen Schadenersatzbetrag anschließend versteuern ?

meiner meinung nach ist das ja wie eine ESt Erstattung zu werten und demzufolge nicht steuerpflichtig.

Was sagen die Experten im forum ?

dieser Fehler war STB im Rahmen der Betriebsprüfung aktenkundig.
STB hat Mandant nicht darüber informiert.

Mandant hat diesen Fehler selber, mehr oder weniger durch Zufall erfahren, als er 1 Jahr nach der Betriebsprüfung beim FA wegen anderer Unstimmikeiten Nachforschungen anstellte.

  1. Frage:
    kann Mandant Anzeige gegen STB erstatten, wegen z.B.: Unterlassung der Auskunftspflicht, Urkundenfälschung, Veruntreuung von Privatgeldern, o.ä. ?
    … schließlich ist davon auszugehen, daß STB diesen Fehler nicht an Mandant bekannt gegeben hat, weil er sich der Haftung für diesen Fehler entziehen wollten.

thanx for infos !

grüße,
foh

  1. Frage:
    muss Mandant diesen Schadenersatzbetrag anschließend
    versteuern ?
  1. Frage:

kann Mandant Anzeige gegen STB erstatten, wegen z.B.:
Unterlassung der Auskunftspflicht, Urkundenfälschung,
Veruntreuung von Privatgeldern, o.ä. ?
… schließlich ist davon auszugehen, daß STB diesen Fehler
nicht an Mandant bekannt gegeben hat, weil er sich der Haftung
für diesen Fehler entziehen wollten.

thanx for infos !

grüße,
foh

Zu 1: die Erstattung ist nicht zu versteuern (BFH Urteil vom 18.06.1998 - IV R 61/97)
Zu 2: könnte möglich sein, da müsste ein Rechtsanwalt befragt werden.
Was soll damit erreicht werden? Der finanzielle Schaden ist beseitigt und das Mandat sicherlich beendet.
Gruß
Steuerlurch

hi.

thanx !

Zu 2: könnte möglich sein, da müsste ein Rechtsanwalt befragt
werden.
Was soll damit erreicht werden? Der finanzielle Schaden ist
beseitigt und das Mandat sicherlich beendet.

zu2, soll nur als druckmittel dienen, weil zu1 sich nur auf 2003 bezieht und in 2005 bis 2007 auch eine menge schief gelaufen ist:

überhöhte gebühren
falsch berechnete Kfz 1%-pauschale
nicht gebuchte quittungen
nicht gebuchte betriebs-nebenkosten,
… und weitere kleinigkeiten was in der summe auch nochmal ca. 6000 euro schaden angerichtet hat.

ein prozess mit prüfung aller fehler wäre eben sehr umfangreich, insofern STB versuchen sollte sich aus jedem fehler mit irgendwelchen tricks und ausreden herauszuwinden.
ein druckmittel, mit dem man STB dazu „überreden“ könnte etwas einsichtiger zu sein wäre von vorteil.

grüße,
foh