Hallo
angenommen ein Dienstleister in der Softwarentwicklung erbringt zum Beispiel in der Schweiz eine Dienstleistung die über 6 Monate andauert.
Er zahlt in meinem Beispiel 20% Quellensteuer.
Müsste er in D auch noch Steuern zahlen?
Daniel
Daniel
Hallo
angenommen ein Dienstleister in der Softwarentwicklung erbringt zum Beispiel in der Schweiz eine Dienstleistung die über 6 Monate andauert.
Er zahlt in meinem Beispiel 20% Quellensteuer.
Müsste er in D auch noch Steuern zahlen?
Daniel
Daniel
Servus Daniel,
ist er nichtselbständig oder selbständig tätig?
steht ihm in der CH eine feste Einrichtung zur Verfügung?
wo betreibt er sein Unternehmen (Ordner mit Schriftverkehr, Steuerkrams etc.; ggf. Festplatte mit Scans von et Janze)?
das sind so die wesentlichen Kriterien zur Beurteilung der Frage.
Schöne Grüße
MM