Eine an sich ganz einfache Aufgabe:
Ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer verkauft an einen anderen Unternehmer eine Ware zum Nettopries von € 10.000,00 unhd berechnet daher zusätzlich 19% Mwst., sodaß sich ein Rechnungsbetrag von
10.000,00 + 1900,00 = € 11.900,00 ergibt. Diese Rechnung wird dann an den Lieferanten ohne Abzug bezahlt. Welchen Mwst-Betrag hat nun der Lieferant an das Finanzamt abzuführen???.
Na darauf folgt doch glatt eine ganz einfache Antwort: 1.900 €!
Die 10.000 € sind relevant für die Ertragssteuer - auch Einkommensteuer genannt. Bzw. stellen hier die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer dar (§ 10 UStG)
Danke! Also auf keinen Fall erfolgt die Berechnung des Steuerbetrages in der Weise, dass der Lieferant 19% vom erhaltenen Gesamtbetrag in Höhe von 11.900,00 zu zahlen hat? Das würde dann nämlich eine höheren Betrag ergeben ergeben in der Größenordnung von € 2260 anstatt € 1900.
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Ermittlung der Ust-Abgabe an das Finanzamt
Wenn der Nettobetrag 10.000 € beträgt, dann ist das die Bemessungsgrundlage für die USt. Alles was der Empfänger aufbringt, um die Ware zu erhalten, abzüglich der USt. Also: 10.000 € minus 1.900 €. Denn sonst würde der Empfänger ja 11.900 € plus 2.260 € zahlen müssen. Und das tut er ja nicht.