Hallo,
folgender Fall:
Student in Berlin mit eigener Miet-Wohnung, hat als Zweitwohnung das Haus der Eltern angegeben, ebenfalls in Berlin. Muss dieser Zweitwohnungssteuer bezahlen?
Im Bescheid steht
„… bei Kindern, die noch ein Zimmer in der elterlichen Wohnung bewohnen, ist im allgemeinen wegen der fehlenden Mindestausstattung der Nebenwohnung eine Zweitwohnungssteuer nicht gegeben.“
Das sollte im vorliegenden Fall gegeben sein, richtig?
Wie würde man das dem Finanzamt dann klar machen?
Vielen Dank
Granini