Hallo,
kann man Beiträge zu einer zusätzlichen SV Rentenversicherung (nicht Riester!) bei der Einkommenssteuer geltend machen?
Falls ja, in welcher Zeile müßten diese Beiträge eingetragen werden?
Die Auszahlung beginnt bei diesem Vertrag mit dem Rentenantritt, entweder als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalabfindung.
Im Todesfall würden die eingezahlten Beiträge zurückgewährt.
LG Kathi
Hallo,
nein das geht in diesem Fall nicht. Eine steuerliche Vergünstigung der Auszahlung wird es aber unter bestimmten Umständen geben, nämlich die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens. Bei Auszahlung muss also nur der halbe Gewinn versteuert werden, jetzt gibt es keinen Steuervorteil, dafür kämen nur andere Produkte in Frage.
Gruß
Granini
Hallo!
Wann wurde diese Versicherung abgeschlossen? Vor oder nach dem 31.12.2005?
Im Übrigen handelt es sich hier nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen…
Viele Grüße
e
Gemeint ist sicher der 31.12.2004, sollte er vor diesem Datum abgeschlossen sein, ist die Auszahlung steuerfrei, das ist richtig. Bei der Kapitalauszahlung ab Abschluss 2005 wird aber sehr wohl das Halbeinkünfteverfahren angewandt. Allerdings sind wir vom Thema abgekommen, das war ja gar nicht die eigentliche Frage. 
Gruß
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Moin!
Ebendrum 
Das mit der Auszahlung könnte hier nun unnötige Verwirrung stiften, denn die Frage zielt ja wohl daruaf ab, ob die Zahlung in diese Versicherung als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
Sonnige Grüße
e
Zur weiteren Erläuterung: Die Versicherung wurde 2007 abgeschlossen.
LG Kathi