Bauabzugssteuer & §13b UStG

Hallo! Ich stehe hier vor einer echt kniffligen Hausaufgabe, bei der ich nicht genau weiß, wie steuerrechtlich zu verfahren wäre. Hier der verkürzte Sachverhalt:

Eine Firma A GmbH erbringt Renovierungsleistungen an die Grundstücksgemeinschaft B. Eine Freistellungsbescheinigung für die A GmbH liegt vor und ist gültig. Die Firma A GmbH rechnet am Ende 29.000 EUR brutto gegenüber der Grundstücksgemeinschaft B ab. Wie das Finanzamt später herausstellt, hat die Firma A GmbH unter der genannten Rechnungsanschrift nicht mehr gesessen.

Ich soll nun beide Firmen rechtlich beurteilen:

Da die A GmbH keine Sitz mehr hatte, ist der Grundstücksgemeinschaft B der Vorsteuerabzug zu versagen. Ist dieser aufzuteilen? und wenn ja, womit berechne ich die Aufteilung?

Durfte die A GmbH eine Rechnung mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer stellen? Hätte die Steuerlast nach §13b UStG nicht auf die Grundstücksgemeinschaft B verlagert werden müssen? Kann die Steuerschuldverlagerung auf die Leistungsempfängerin bei Renovierungsleistungen ggf. ausgeschlossen werden?

Danke für alle hilfreichen Antworten!
Gruß
Jens

Rückfragen:

Wo sitzt denn Unternehmen A denn nun? Im Ausland?

Erbringt die Grundstücksgemeinschaft ebenfalls Bauleistungen?

=> das muss man schon wissen, wenn die Frage beantwortet werden soll…

Im Übrigen ist § 13b UStG keine Bauabzugssteuer, sondern der Paragraph regelt, wer in bestimmten Fällen die USt schuldet und das müssen nicht unbedingt „Bauleistungen“ sein.

Mal § 13 b UStG, die Umsatzsteuerdurchführungsverodnung und die dazugehörige Richtlinie lesen, dann kann man sich die Frage durchaus selbst beantworten, wenn man das übrige Prüfschema der USt durchgeht:

  • Lieferung oder Leistung? (Werlieferung/ Werkleistung?)
  • Ort der Lieferung/ Leistung (Werlieferung/ Werkleistung)?
  • steuerbar?
  • steuerfrei?

http://www.steuerbuero.com/Checkliste%20%A7%2013b%20…
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C3503324_N959…