Hallo! Ich stehe hier vor einer echt kniffligen Hausaufgabe, bei der ich nicht genau weiß, wie steuerrechtlich zu verfahren wäre. Hier der verkürzte Sachverhalt:
Eine Firma A GmbH erbringt Renovierungsleistungen an die Grundstücksgemeinschaft B. Eine Freistellungsbescheinigung für die A GmbH liegt vor und ist gültig. Die Firma A GmbH rechnet am Ende 29.000 EUR brutto gegenüber der Grundstücksgemeinschaft B ab. Wie das Finanzamt später herausstellt, hat die Firma A GmbH unter der genannten Rechnungsanschrift nicht mehr gesessen.
Ich soll nun beide Firmen rechtlich beurteilen:
Da die A GmbH keine Sitz mehr hatte, ist der Grundstücksgemeinschaft B der Vorsteuerabzug zu versagen. Ist dieser aufzuteilen? und wenn ja, womit berechne ich die Aufteilung?
Durfte die A GmbH eine Rechnung mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer stellen? Hätte die Steuerlast nach §13b UStG nicht auf die Grundstücksgemeinschaft B verlagert werden müssen? Kann die Steuerschuldverlagerung auf die Leistungsempfängerin bei Renovierungsleistungen ggf. ausgeschlossen werden?
Danke für alle hilfreichen Antworten!
Gruß
Jens