Wenn jemand angestellt ist in Vollzeit mit Steuerklasse 3 und der Ehepartner arbeitslos wird und sein Arbeitslosengeld mit Steuerklasse 5 berechnen lässt, kann es dann vorkommen das der Partner mit Klasse 3 am Ende des Jahres nachversteuern muss? Es gilt eine gemeinsame Veranlagung der Einkommen.
Das sogenannte Gesamteinkommen ist ja durch das Arbeitslosengeld höher, aber wie wird das angerechnet?
Arbeitslosengeld wird nicht „nach Steuerklasse 5“ berechnet, sondern ist immer ein bestimmter Prozentsatz des letzten Nettogehalts.
Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, erhöht aber im Wege des Progressionsvorbehalts den persönlichen Steuersatz.
Durch diese Erhöhung des Steuersatzes ist es sehr wahrscheinlich, dass beim arbeitenden Ehepartner zu wenig Steuer einbehalten wurde und sich deshalb eine Steuernachzahlung ergibt.
der Progressionsvorbehalt wird wie folgt das Arbeitslosengeld berücksichtigen:
Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Eheleute laut Lohnsteuerkarte wird bis zum zu versteuernden Einkommen fölig normal berechnet. Dieses zu versteuernde Einkommen würde nach Splittingtabelle einen Steuerbetrag in Höhe von X - und damit den individuellen Steuersatz aus machen.
Nun wird aber zu dem zu versteuernden Einkommen der Betrag des Arbeitslosengeldes (auch andere Lohnersatzleistungen - z.B. Krankengeld, oder Mutterschaftsgeld) dazu gerechnet - das quasie neue zu versteuernde Einkommen würde eine höhere Steuer und einen anderen individuellen Steuersatz ausmachen - dieser neue Steuersatz wird nun auf das niedrigere zu versteuerndes Einkommen an gewendet.
Schöne Feiertage und schöne Grüsse Rainer