Unterhaltsleistungen im Ausland

Wie ist möglich zum Beispiel, dass Unterhaltsleistungen wegen der Einkünfte und Bezüge der Unterstützten Personen / lebend im Ausland/ 2007 nicht zu berücksichtigen, wenn 2006, 2005 berücksichtigt sind. Situation der Unterstützen Personen hat sich nicht verändert, leben im Ausland, sagen wir Bulgarien und beziehen die gleiche, sehr kleine Rente. Oder existiert eine Änderung im Steuer Gesetzt 2007, die Unterhaltsleistungen im Ausland anders regelt? Kennt sich jemand aus? Oder sind welche Tabellen diesbezüglich vorhanden?
Gruß und Danke im Voraus: hhana

Hallo,

seit 2007 gelten weit strengere Regelungen, die an die Anerkennung eines Auslandsunterhaltes geknüpft sind.
Dies hat das Finanzministerium im Erlass vom 9.2.2006 so geregelt.

Beizubringen ist ab 2007 eine 4-seitige (bisher 2-seitige) Unterhaltsbescheinigung.
Hierzu darf das Finanzamt weitere Bescheinigungen verlangen, wenn notwendig.
Anerkannt werden nur noch Bank- oder Postbelege. Barzahlungen sind komplett ausgeschlossen, außer es handelt sich um ein Kriegsgebiet.

Die Praxis hat gezeigt, dass viele bisher anerkannte Auslandsunterhalte ab 2007 nicht mehr anerkannt werden.

Ob die Streichung hier zu Recht erfolgte kann man einmalig von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein überprüfen lassen.

Gruß
Lawrence

Danke fürs Schreiben! Nehmen wir an die Zahlungen erfolgten nur per Bank Überweisung. Was ist so weiter notwendig damit diese Zahlungen berücksichtig werden, wo kann man die Formulare finden und weiter welche neue Genzen für Bezüge und Einkünfte der Unterhaltsberechtigten gelten? Scheinbar das ist der Punkt laut Fimanzamt, nicht die Glaubwürdichkeit der Zahlungen, sondern die Unterhaltsberechtigte haben zu viel Einkommen, Bezüge. Das ist eigentlich komisch!
Kann jemand da etwas konkretes zu sagen?

Hallo,

die Formulare kann man hier downloaden. Einfach auf den Button „Unterhaltserklärung“ klicken und dann die benötigte Sprache auswählen.

http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/…

Wegen der speziellen Problematik im geschilderten Fall sollte man wirklich fachmännische Hilfe in Anspruch nehmen, da eine Beurteilung via Internet unmöglich ist, weil die Belege nicht einsehbar sind.

Gruß
Lawrence