Geldwerter Vorteil - was sagt ihr dazu ?

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Arbeitnehmer A erhält von seinem Arbeitgeber eine Gruppen-Unfallversicherung, die einen Gelwerter Vorteil von 75 Euro im Monat entspricht.

nach
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__8.html
§ 8
Einnahmen (3) .2Die sich nach Abzug der vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile sind steuerfrei, soweit sie aus dem Dienstverhältnis insgesamt 1.080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

müsste A doch keine Steuren zahlen, da er doch unter den Freibtrag fällt.

Stimmt das ?
Oder habe ich vielleicht was übersehen ?

Gruss
Börsenfan1968

Stimmt das ?
Oder habe ich vielleicht was übersehen ?

Ich bin nicht der große Experte in dieser Richtung, aber nach meinen Informationen müßten unter den genannten Umständen die Leistungen versteuert werden.

Der Freibetrag gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber das Versicherungsunternehmen ist und grundsätzlich die Versicherung überwiegend von Personen abgeschlossen werden, die nicht Arbeitnehmer dieses Versicherungsunternehmens sind.

Besseres Beispiel:

Ein KFZ-Händler verkauft zu günstigen Konditionen einen PKW an einen Mitarbeiter. Grundsätzlich sind diese PKW aber zum Verkauf an die übrige „Bevölkerung“ gedacht. Hier gilt der Freibetrag. Sonst nicht.

Das geht auch aus Satz 1 des § 8 Absatz 3 EStG so hervor…

Für Gruppenunfallversicherungen gibt es eine Möglichkeit diese vom Arbeitgeber pauschal versteuern zu lassen §40b (3) EStG.

Jörg

Danke und die Lösung
Die Lösung:

Der geldwerte Vorteil ist in voller Höhe anzusetzen, da
EStG § 8 (3) nicht greift.

EStG § 8 (3) greift deshalb nicht, da der Freibetrag von 1.080 Euro nur zur Anwendung käme, wenn das Unternehmen selber den „Geldwerten Vorteil herstellt“ sprich in diesemm Fall Unfallversicherungen anbieten würde.

Gruss
Börsenfan1968