Guten Morgen liebe Wissende,
mich treibt seit einiger Zeit die nachstehende Frage um:
Zum Erwerb eines Hauses geben die Eltern/ Schwiegereltern ihrem Kind/ Schwiegerkind ein zinsloses Darlehen. Dieses wird normal monatlich getilgt. Ansonsten ist alles wie bei einem Darlehensvertrag unter „Fremden“, d. h. ein Vertrag wurde schriftlich zu den üblichen Konditionen abgeschlossen und die grundbuchliche Sicherung ist erfolgt.
Nun war hier vor geraumer Zeit mal ein Artikel gewesen, in dem stand sinngemäß (oder so habe ich ihn zumindest damals verstanden), dass die „ersparten“ Zinsen, die bei einem „normalen“ Bankdarlehen zur Hausfinanzierung fällig geworden wären, der Schenkungssteuer unterliegen. Leider war der Artikel wohl schon zu „alt“ und ich habe auf meine Nachfrage keine Antwort (mehr) bekommen.
Und nun veranlasst mich der Artikel zu „Viel Geld“ diese Frage zu stellen: Sind ersparte Zinsen bei Verwandtendarlehen dem Grunde nach schenkungssteuerpflichtig (auch wenn die Steuer vielleicht durch Unterschreitung der Freiklassen nicht erhoben werden)?
Wenn ja: Wie würde denn die Höhe der „ersparten“ Zinsen ermittelt? Schließlich gibt es ja keinen Darlehensvertrag mit einem Kreditinstitut und die tatsächliche Zinshöhe ist nun von der Bonität der Kreditnehmer abhängig…
Ich hoffe, Ihr könnt mir die Frage beantworten, bei google bin ich nicht so recht fündig geworden 
Lieben Gruß
Trillian
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo,
dem Grunde nach liegt mit dem Zinsverzicht ein schenkungssteuerpflichtiger Vorgang vor.
Die Höhe der Schenkung bemisst sich aus dem Unterschied zwischen den marktüblichen Zinsen und den tatsächlich erhobenen Zinsen.
Die marktüblichen Zinsen können hier aber zum Beispiel auch nur 2% sein, wenn man einen Tarif einer Bausparkasse zugrundelegt.
Alles in allem kann es dann sogar passieren, dass der Zinsverzicht vom Finanzamt als übliche Zuwendung unter Verwandten eingestuft wird, und komplett steuerbefreit bleibt. Ist aber natürlich von der Höhe der tatsächlichen Zinsersparnis abhängig.
Die Freibeträge bei der Erbschaft-/Schenkungssteuer sind aber auch so hoch, dass hier schon ein Gewerbeobjekt im Wert von mehreren Millionen Euro vorliegen muss um diese zu erreichen.
Gruß
Lawrence
m.E. keine Schenkungssteuerpflicht
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hi !
dem Grunde nach liegt mit dem Zinsverzicht ein
schenkungssteuerpflichtiger Vorgang vor.
Habe jetzt noch mal §§ 1 und 7 ErbStG durchgelesen und auch in die Kommentierung geschaut. Konnte dabei keinen einzigen Anhaltspunkt finden, dass es sich überhaupt um einen schenkungssteuerpflichtigen Vorgang handelt.
Könntest du vielleicht eine Quelle nennen, aus der sich die Steuerpflicht ergibt. Habe ja möglicherweise bisher nur an den falschen Stellen gesucht.
BARUL76
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Hallo Lawrence,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich hätte dazu noch mal Nachfragen:
Die Freibeträge bei der Erbschaft-/Schenkungssteuer sind aber
auch so hoch, dass hier schon ein Gewerbeobjekt im Wert von
mehreren Millionen Euro vorliegen muss um diese zu erreichen.
Ich habe mich nun mal hingesetzt und mir eine Excel-Tabelle gemacht… Beispielsfall:
Immobiliendarlehen Anfang 2009 i. H. v. 200.000,00 EUR an Tochter und Schwiegersohn je zur Hälfte
Tilgung: 1.000,00 EUR mtl.
Zinsen: 0,0 v. H.
Das Darlehen ist dann 08/ 2024 abbezahlt.
Wenn ich nun über die gesamte Laufzeit des Darlehens z. B. Zinsen i. H. v. 5,0 % zu Grunde lege, dann ist das Darlehen erst 11/ 2044 getilgt und es wurden Zinsen i. H. v. rd. 230.000,00 EUR gezahlt.
Eine Schenkungssteuerpflicht unterstellt, hätte die Tochter also innerhalb von 35 Jahren 115.000,00 EUR geschenkt bekommen (wohl unproblematisch wegen des Freibetrages).
Wie sieht es aber nun mit dem Schwiegersohn aus?
Wann würden die Schenkungsteuern fällig? Die Zinsen fallen ja nun erst fiktiv in den nächsten 35 Jahren an? Dann könnten ja aber auch nicht die errechneten 115.000,00 EUR für die Ermittlung der Schenkungssteuer 2009 zu Grunde gelegt werden.
Oder müssten dann die Zinsen für die ersten 10 Darlehensjahre berechnet werden - im Beispielfall rd. 94.000,00 EUR - und der auf den Schwiegersohn entfallene Teil (47.000,00 EUR) müsste zur Versteuerung angemeldet werden? Und nach weiteren 10 Jahren wird wieder neu berechnet?
Irgendwie kapier ich es nicht… 
Lieben Gruß
Trillian
Hi BARUL,
aus dem Gesetz konnte ich jetzt auf die Schnelle auch nichts herauslesen.
Es gab aber 2006 mal ein Urteil des FG Köln mit folgendem Tenor:
Ein Ehemann hatte seiner Gattin ein zinsloses Darlehen gewährt. Eigentlich ein recht unproblematischer Fall, wenn das Finanzamt davon nicht Wind bekommen hätte. Die Zinsersparnis wertete der Fiskus nämlich als Schenkung an die Ehefrau.
Werde mal versuchen das Urteil genau zu lokalisieren.
Gruß
Lawrence