Aufwendungen für Fahrten zur Berufsschule

Hallo!

Kann man die Fahrtkosten in den Betrieb, nach Hause und zur Berufsschule, bei Erstausbildung, steuerlich geltend machen, wenn man gar keine Einkommenssteuer zahlt? Oder werden diese, wenn überhaupt, anders erstettet?

Angenommen man wird im neuen Jahr übernommen und zahlt dann Einkommensteuer, kann man die Fahrt- (und andere)Kosten für das alte Jahr auf das neue übertragen und somit bei der Steuererklärung 2009 geltend machen?

Grüße
ric

Kann man die Fahrtkosten in den Betrieb, nach Hause und zur
Berufsschule, bei Erstausbildung, steuerlich geltend machen,
wenn man gar keine Einkommenssteuer zahlt? Oder werden diese,
wenn überhaupt, anders erstattet?

Prinzipiell kann man diese geltend machen. Da in dem Jahr jedoch keine Steuern gezahlt wurden, kann für dieses Jahr sich keine Erstattung ergeben. Was die Aktion einzig bringen könnte wäre, dass man ein Verlustvortrag hat. Das heißt im Jahr 07 hat man Ausbildungsvergütung z.B. 5.000 Euro und Werbungskosten (Ausgaben: zB Fahrtkosten, Schulbücher, etc.) von 7.000 Euro. dann habe ich ein verlust von 2.000 Euro den ich in nächste Jahr vortragen kann und dort mit dem Einkommen verrechnen.

Angenommen man wird im neuen Jahr übernommen und zahlt dann
Einkommensteuer, kann man die Fahrt- (und andere)Kosten für
das alte Jahr auf das neue übertragen und somit bei der
Steuererklärung 2009 geltend machen?

Nur durch Verlustvortrag (siehe oben).

Jörg