EkSt auf Betriebsrente: Einmalzahlung oder monatl?

Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Dez 2008

Wie werden Betriebsrenten (Es geht nicht um Riester o.ä. sondern um ältere Renten aus Direktzusage) eigentlich versteuert? Zählen die als normales Einkommen aus abhängiger Tätigkeit? Und welchen Unterschied macht es, wenn man sich den kompletten Betrag auf einmal auszahlen lässt anstatt einer monatlich gezahlten Rente?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: EkSt auf Betriebsrente: Einmalzahlung oder mon


    Bei aller Vorsicht, da nicht gesagt wird, um was für eine Vorsorgeform es sich handelt : Wie werden Betriebsrenten (Es geht nicht um Riester o.ä.
    sondern um ältere Renten aus Direktzusage) eigentlich versteuert?
    Das kann man nicht pauschal beantworten, es gibt steuerfreie und es gibt steuerpflichtige. Zählen die als normales Einkommen aus abhängiger Tätigkeit?
    Wenn es eine Altersvorsorge ist, zählt es steuerlich als Rente und nicht als Einkünftige aus nicht-selbstständiger Tätigkeit. Und welchen Unterschied macht es, wenn man sich den
    kompletten Betrag auf einmal auszahlen lässt anstatt einer
    Das könnte steuerfrei sein, wenn die Beiträge pauschalversteuert wurden. monatlich gezahlten Rente?
    Wenn die Beiträge pauschalversteuert wurden, ist nur der Ertragsanteil in der Steuererklärung anzugeben, ansonsten die komplette Rente.

    Am besten mit dem Leustimgserbringer sprechen und die Details klären.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: EkSt auf Betriebsrente: Einmalzahlung oder m

      Vorerst Dank für die schnelle Reaktion, dennoch:
      Bei aller Vorsicht, da nicht gesagt wird, um was für eine
      Vorsorgeform es sich handelt : Wie werden Betriebsrenten (Es geht nicht um Riester o.ä.
      sondern um ältere Renten aus Direktzusage) eigentlich versteuert?
      Wenn es eine Altersvorsorge ist, zählt es steuerlich als Rente
      und nicht als Einkünftige aus nicht-selbstständiger Tätigkeit.
      Es geht hier (wie zumindest geschrieben wurde ;-)) um eine Direktzusage, also um arbeitsvertragliche Zusagen des Arbeitgebers fürs Alter, die vom Arbeitnehmer bislang nicht versteuert wurden. Von Pauschalversteuerung ist nichts bekannt.

      Wann ist es denn eine "Altersvorsorge/Rente im steuerlichen Sinn"?

      .... Das könnte steuerfrei sein, wenn die Beiträge
      pauschalversteuert wurden.
      Wie stellt man sowas fest? Versteuerung durch AN s.o.

      ... Am besten mit dem Leustimgserbringer sprechen und die Details
      klären.
      Die Hotline des Leistungserbringers verweist (vielleicht) auf Steuerberater oder Internet!

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: EkSt auf Betriebsrente: Einmalzahlung oder m

        Arbeitgebers fürs Alter, die vom Arbeitnehmer
        bislang nicht
        versteuert wurden. Von
        Pauschalversteuerung ist nichts bekannt.
        Dann den AG fragen, ob er pauschal versteuert hat. Wann ist es denn eine "Altersvorsorge/Rente im steuerlichen Sinn"?
        Das kann man beurteilen, wenn man die Zusage oder den Vertrag sieht. Aus der Ferne zu spekulieren hilft niemandem. Wie stellt man sowas fest? Versteuerung durch AN s.o.
        Den AG fragen. Die Hotline des Leistungserbringers verweist (vielleicht) auf
        Steuerberater oder Internet!
        Das ist Abwimmelei, weder der Steuerberater noch das Internet kennen den Inhalt der Versorgungszusage. Andererseits müßte die Personalabtelung des Arbeitgebers alle Fragen beantworten können.

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