Wie werden Betriebsrenten (Es geht nicht um Riester o.ä. sondern um ältere Renten aus Direktzusage) eigentlich versteuert? Zählen die als normales Einkommen aus abhängiger Tätigkeit? Und welchen Unterschied macht es, wenn man sich den kompletten Betrag auf einmal auszahlen lässt anstatt einer monatlich gezahlten Rente?
Bei aller Vorsicht, da nicht gesagt wird, um was für eine Vorsorgeform es sich handelt :
Wie werden Betriebsrenten (Es geht nicht um Riester o.ä.
sondern um ältere Renten aus Direktzusage) eigentlich versteuert?
Das kann man nicht pauschal beantworten, es gibt steuerfreie und es gibt steuerpflichtige.
Zählen die als normales Einkommen aus abhängiger Tätigkeit?
Wenn es eine Altersvorsorge ist, zählt es steuerlich als Rente und nicht als Einkünftige aus nicht-selbstständiger Tätigkeit.
Und welchen Unterschied macht es, wenn man sich den
kompletten Betrag auf einmal auszahlen lässt anstatt einer
Das könnte steuerfrei sein, wenn die Beiträge pauschalversteuert wurden.
monatlich gezahlten Rente?
Wenn die Beiträge pauschalversteuert wurden, ist nur der Ertragsanteil in der Steuererklärung anzugeben, ansonsten die komplette Rente.
Am besten mit dem Leustimgserbringer sprechen und die Details klären.
Vorerst Dank für die schnelle Reaktion, dennoch:
Bei aller Vorsicht, da nicht gesagt wird, um was für eine
Vorsorgeform es sich handelt :Wie werden Betriebsrenten (Es geht nicht um Riester o.ä.
sondern um ältere Renten aus Direktzusage ) eigentlich versteuert?Wenn es eine Altersvorsorge ist, zählt es steuerlich als Rente
und nicht als Einkünftige aus nicht-selbstständiger Tätigkeit.
Es geht hier (wie zumindest geschrieben wurde
) um eine Direktzusage, also um arbeitsvertragliche Zusagen des Arbeitgebers fürs Alter, die vom Arbeitnehmer bislang nicht versteuert wurden. Von Pauschalversteuerung ist nichts bekannt.
Wann ist es denn eine „Altersvorsorge/Rente im steuerlichen Sinn“?
…
Das könnte steuerfrei sein, wenn die Beiträge
pauschalversteuert wurden.
Wie stellt man sowas fest? Versteuerung durch AN s.o.
…
Am besten mit dem Leustimgserbringer sprechen und die Details
klären.
Die Hotline des Leistungserbringers verweist (vielleicht) auf Steuerberater oder Internet!
Arbeitgebers fürs Alter, die vom Arbeitnehmer
bislang nicht versteuert wurden. Von
Pauschalversteuerung ist nichts bekannt.
Dann den AG fragen, ob er pauschal versteuert hat.
Wann ist es denn eine „Altersvorsorge/Rente im steuerlichen Sinn“?
Das kann man beurteilen, wenn man die Zusage oder den Vertrag sieht. Aus der Ferne zu spekulieren hilft niemandem.
Wie stellt man sowas fest? Versteuerung durch AN s.o.
Den AG fragen.
Die Hotline des Leistungserbringers verweist (vielleicht) auf
Steuerberater oder Internet!
Das ist Abwimmelei, weder der Steuerberater noch das Internet kennen den Inhalt der Versorgungszusage. Andererseits müßte die Personalabtelung des Arbeitgebers alle Fragen beantworten können.