Hallo,
wer sollte aus welchem Grund ab 2009 seine Bank beauftragen, die Kirchensteuer einzubehalten? Und bei wem ist es egal, ob er diesen Antrag einreicht?
Und was soll das alles überhaupt?
Danke,
#.
Hallo,
das Stichwort ist Abgeltungssteuer, dazu ist wahrlich genug zu lesen, daher erzähle ich es nicht nochmal.
wer sollte aus welchem Grund ab 2009 seine Bank beauftragen,
die Kirchensteuer einzubehalten?
Jeder der zu faul oder sonstwas ist das ganze in der Einkommensteuererklärung nochmal aufdröseln zu müssen.
Und bei wem ist es egal, ob er diesen Antrag einreicht?
Bei jedem, aber dann muß man es eben in der Steuererklärung angeben und bekommt dann einen Steuerbescheid.
Und was soll das alles überhaupt?
Siehe oben.
Oder kurz - entweder man läst es die Bank machen und hat damit alle Pflichten erledigt oder man kümmert sich selbst darum. Das hat einem aber hoffentlich die Bank auch gesagt.
Cu Rene
Kirchensteuer ab 2009
Ausführlich und möglichst verständlich erklärt:
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_und_abgeltu…
Kirchensteuer ab 2009
Ausführlich und möglichst verständlich erklärt:
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_und_abgeltu…
OK, danke.
Das alles greift aber ohnehin erst, wenn man höhere Kapitalerträge als 801.-€ bzw. 1.602.-€ im Jahr erwirtschaftet bzw. die Freistellungsaufträge überschreitet, richtig!?
Gruß&Dank,
#.
Das alles greift aber ohnehin erst, wenn man höhere
Kapitalerträge als 801.-€ bzw. 1.602.-€ im Jahr erwirtschaftet
bzw. die Freistellungsaufträge überschreitet, richtig!?
Ja.
Gruß JK