das Kfz wurde ohne ausgewiesene MwSt gekauft.
die Kfz-Privatnutzung wird nach der 1%-methode berechnet.
z.B.: privatanteil= 3000,- / jahr
zumal das Kfz ohne MwSt gekauft wurde, gehe ich davon aus, das auch die 1%-pauschale nicht mit USt besteuert werden muss.
der 80-20 splitt ist also nicht notwendig.
richtig ?
die USt besteuerung ist also nur aus den tatsächlich angefallenen MwSt behafteten kosten auszurechnen.
richtig ?
für die USt besteuerung wird der privatanteil geschätzt, zwischen 10-50%.
richtig ?
beispiel : laufende gebuchte, mit vorsteuer behaftete Kfz-kosten (privat+betrieblich)brutto: 1190,-
enthaltene USt = 190,-
also werden davon max. 50% = 95€ als USt einnahme gegen gebucht.
so richtig ?
… und das war’s, oder … habe ich etwas übersehen ?
das Kfz wurde ohne ausgewiesene MwSt gekauft.
die Kfz-Privatnutzung wird nach der 1%-methode berechnet.
Also wenn ich mich nicht täusche, dann werden bei der sog. 1%-Methode eben diese 1% des Listenpreises des NEUwagens (Preis zum Zeitpunkt, als der Wagen damals neu war) herangezogen.
Wenn also ein Gebrauchtwagen nach x Jahren statt Neupreis 50.000 Euro nur noch 20.000 Euro kostete, dann werden trotzdem 1% von 50.000 Euro = 500 Euro pro Monat als Privatentnahme gebucht…
Wenn also ein Gebrauchtwagen nach x Jahren statt Neupreis
50.000 Euro nur noch 20.000 Euro kostete, dann werden trotzdem
1% von 50.000 Euro = 500 Euro pro Monat als Privatentnahme
gebucht…
hallo tinchen,
das ist richtig,
aber es geht in der fragestellung nicht um die ertragssteuerliche seite, sondern es war die frage nach der USt-besteuerung der privatnutzung, insofern bei der anschaffung des PKW kein vorsteuerabzug möglich war.
wenn ich § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG richtig interpretiere und für die Kfz privatnutzung keine sonderreglung besteht, dann muss auch der pauschale privatnutzungsteil des PKW in diesem fall nicht mit USt besteuert werden.
dazu würde ich aber gerne nochmal die meinung eines sachkundigen hören.